“Es geht einer Gesellschaft so gut, wie sie für die Menschen sorgt, denen es schlecht geht” (Emilie Lieberherr)
“Ich bin Leben, das leben will, in mitten von Leben, das leben will!” (Albert Schweizer)
“Wo Liebe wächst, gedeiht Leben – wo Hass aufkommt droht Untergang” (Mahatma Ghandi)
“Die Demokratie ist keine Frage der Zweckmäßigkeit, sondern der Sittlichkeit” (Willy Brandt)
“Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.” (Martin Luther King)
“Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.” (Marcus Tullius Cicero)
„Zuweilen ziehen Wetterwolken am Himmel des Kapitalismus auf. Je höher die kapitalistische Sonne steigt, je blendender ihre Strahlen leuchten, umso schnellernaht der Gewittersturm. Die Wolken werden grösser und ballen sich zusammen, bis sie sich in ei-nem krachenden, verheerenden Hagelwetter entleeren.“ (Robert Grimm 1908)
"Si vis pacem, cole iustitiam" (Inschrift Friedenspalast in Den Haag)
"Kleine Schritte sind mehr als grosse Sprüche" (Willy Brandt)

Auf Kaffeefahrt mit der Vilsana AG

Kürzlich habe ich wieder einmal eine Einladung zu einer der berüchtigten Kaffeefahrten erhalten, diesmal von der Vilsana AG in Mettau. Die Liste der Geschenke, die ich und meine Frau bei Erscheinen angeblich erhalten würden, ist eindrücklich und als Tüpfelchen aufs i werden uns als angebliche Gewinner eines 3. Preises erst noch 3000 Franken  in bar versprochen. Wie so eine Kaffeefahrt zu einer ominösen Schaukäserei in der Realiät abläuft und wie die „Gewinner“ von den Verkäufern bedrängt, wenn nicht gar bedroht werden, damit sie Ramsch zu Luxuspreisen kaufen, kann man auf der Internetseite von . http://saschak.ch/abzocke-vilsana-product-ag-ladt-zur-kaffeefahrt/ nachlesen. Also Finger weg von solchen Einladungen und in den Papierkorb damit!

Nachtrag vom 14. März 2012: Dass dieser Blogartikel so häufig angeklickt wird, lässt wohl darauf schliessen, dass Vilsana bei der Werbung mit der grossen Kelle anrichtet. Erstaunlich, dass dies auch drei Monate nach dem Inkrafttreten des Kaffeefahrtenverbotes immer noch der Fall ist.

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10 comments to Auf Kaffeefahrt mit der Vilsana AG

  • Schneider Alex

    Nein, nicht in den Papierkorb! Erstatten Sie eine Anzeige bei:
    Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg. Schildern Sie ihre Erlebnisse bei der Kaffeefahrt.
    Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg
    Kirchplatz 2
    Postfach
    4310 Rheinfelden
    Tel.: 061 836 96 66
    Fax: 061 836 96 60

    Jeder Detailhändler ist verpflichtet, die Preise seiner Produkte anzuschreiben und diese zum angeschriebenen Preis zu verkaufen. Wer Gewinnversprechungen macht und diese nicht einhält macht sich strafbar! Die Behörden im Aargau schlafen. Der Vilsana AG in Mettau muss das Handwerk gelegt werden!

  • Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurde an die neuesten Gegebenheiten angepasst. Die Bestimmungen treten im April 2012 in Kraft. Neu gelten falsche Gewinnversprechungen (besser bekannt als „Kaffeefahrten“) als unlauter, aber auch die Nichtbeachtung des Sterneintrags im Telefonbuch oder Geschäftsmodelle, die nach dem Schneeballprinzip funktionieren. Sensationelles Herzstück der Neuregelung ist aber die Bestimmung, dass missbräuchliche einseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen (Klauseln im „Kleingedruckten“) ungültig sind.

    Die Stiftung für Konsumentschutz hat die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten 2012 unmittelbar betreffen, auf einem Merkblatt zusammengetragen.

    http://konsumentenschutz.ch/files/12_01_Merkblatt_Gesetzesaenderungen%202012_ab.pdf

  • Peter Wäckerle

    2. April und schon ist die erste Schreibe der Vilsana bei uns im Briefkasten, bzw. die erste Beschwerde bei fair-business@seco.admin.ch eingereicht.

    Bleibt zu hoffen, dass diesen Wegelagerern endlich der Prozess gemacht wird.

  • Tobler Manuela

    Auch ich habe ein Schreiben der Vilsana AG erhalten, wonach ich SFr.3000.- gewonnen habe und diese zur Auszahlung bereit stehen und zwar anlässlich der Carfahrt zum Thunersee vom 1.6.2012. Ich habe schon einiges gesehen, aber dies übertrifft alles, in den meisten Fällen geht es ja nur darum, dass man als möglicher Gewinner gehandelt wird. In diesem Fall steht schwarz auf weiss, dass man gewonnen hat! Ich werde mich wie viele andere an die hierfür zuständige Stelle wenden,in der Hoffnung, dass sochen betrügerischen Firmen endlich das Handwerk gelegt wird.

  • Sie handeln völlig richtig, wenn Sie Beschwerde einreichen. Die zahlreichen Besucher auf meinem Blogartikel zeigen mir, dass Vilsana zur Zeit äusserst viel Werbung macht.

  • Margrit Testardi

    Hallo auch ich habe eine solche Werbefahrt erhalten für den 31 Mai 2012 am Thunersee.Jetzt bin ich am zweifeln was ich tun soll den ich habe mich angemeldet.Muss ich jetzt die Werbefahrt antreten?Was kann mir passieren wenn ich nicht gehe.

  • Guten Tag Frau Testardi

    Gehen Sie auf keinen Fall hin! Dass sie sich angemeldet haben spielt keine Rolle. Vilsana kann und wird Sie wegen der Anmeldung nicht belangen.

    Freundliche Grüsse

    Harald Jenk

  • shortnat

    habe gestern der SECO geschrieben und heute eine Antwort erhalten, dass diese nun rechtlich gegen die Firma vorgehen wird. Es geht wohl so seine Zeit, bis die Behörden aktiv werden, denn ich denke, die SECO hat schon einige Bemerkungen über die Vilsana erhalten…

  • @shortnat
    Sehr gut. Ich habe leider auch den Eindruck, dass es den Behörden nicht pressiert.

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