Der Regierungsrat wird beauftragt, die Kantonale Krankenversicherungsverordnung so
anzupassen, dass
1. der Betrag der Krankenkassenprämienverbilligung zukünftig wesentlich feiner oder gar stufenlos auf das massgebende Einkommen abgestimmt wird
2. die heute zur Verfügung stehenden Mittel neu so verteilt werden, dass insbesondere Familien mit einem massgebenden jährlichen Einkommen (nach Art. 6) bis rund CHF 40 000.– von einer Prämienverbilligung profitieren können
> Detailinformationen, Begründung und Antrag des Regierungsrates












[...] Beseitigung falscher Anreize bei der Krankenkassenprämienverbilligung [...]