“Es geht einer Gesellschaft so gut, wie sie für die Menschen sorgt, denen es schlecht geht” (Emilie Lieberherr)
“Ich bin Leben, das leben will, in mitten von Leben, das leben will!” (Albert Schweizer)
“Wo Liebe wächst, gedeiht Leben – wo Hass aufkommt droht Untergang” (Mahatma Ghandi)
“Die Demokratie ist keine Frage der Zweckmäßigkeit, sondern der Sittlichkeit” (Willy Brandt)
“Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.” (Martin Luther King)
“Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.” (Marcus Tullius Cicero)
„Zuweilen ziehen Wetterwolken am Himmel des Kapitalismus auf. Je höher die kapitalistische Sonne steigt, je blendender ihre Strahlen leuchten, umso schnellernaht der Gewittersturm. Die Wolken werden grösser und ballen sich zusammen, bis sie sich in ei-nem krachenden, verheerenden Hagelwetter entleeren.“ (Robert Grimm 1908)
"Si vis pacem, cole iustitiam" (Inschrift Friedenspalast in Den Haag)
"Kleine Schritte sind mehr als grosse Sprüche" (Willy Brandt)

Prostitution: Kanton Bern will Sexarbeiterinnen und Bevölkerung besser schützen

Der Kanton Bern legt einen vielversprechenden Entwurf für ein Gesetz über die Ausübung der Prostitution vor, welches  die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vor Ausnützung und Missbrauch und die Bevölkerung vor Störungen schützen soll.

Die Prostitution ist grundsätzlich ein legales Gewerbe, das den verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsfreiheit geniesst. Sie hat sich wie jedes Gewerbe den gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen. Eine Besonderheit stellt das Verhältnis zwischen den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und denjenigen Personen dar, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Das Schweizerische Strafgesetz-buch steckt hierbei den Rahmen des Erlaubten ab. Der Kanton Bern verfügt heute wie die überwiegende Mehrheit aller Kantone über keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Prostitution. Seitens der Behörden ist das Wissen über das Prostitutionsgewerbe eher begrenzt.

Bei Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird, ist das grösste Ausbeutungs- und Missbrauchspotential zu orten. Dazu zählen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutions-Salons und Escort-Services. Mit der neu geschaffenen Bewilligungspflicht haben sie strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Haben sie in der Vergangenheit schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert. Ihnen werden darüber hinaus zahlreiche Pflichten auferlegt. Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Konsequenzen wie hohe Bussen, ein Bewilligungsentzug und ein mehrjähriges Berufsausübungsverbot.

Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und Informationstätigkeit durch die Behörden und die privaten Fachstellen. Die Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern stellt ein nützliches und effektives Mittel im Kampf gegen Ausbeutung und Missbrauch dar. Der Kanton Bern finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Menschen engagieren, die im Kanton Bern Prostitution ausüben.

Neue Regeln führt das Gesetz zudem im Bereich der Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird. Den Gemeinden wird es freistehen, sowohl weitergehende Verbotstatbestände zu benennen als auch Ausnahmen vom kantonalen Grundsatz vorzusehen. Von der Strassen-prostitution betroffen ist heute in erster Linie die Stadt Bern. Sie wird ihre bisherige Praxis auch unter Geltung des neuen Rechts fortsetzen können.
Das neue Gesetz erleichtert die behördliche Kontrolle des Prostitutionsgewerbes. Es fördert und koordiniert die Zusammenarbeit unter den Behörden und den privaten Fachstellen. Der Informationsfluss unter den Behörden und privaten Fachstellen wird gesetzlich geregelt. Strenge datenschutzrechtliche Vorgaben schützen die Privatsphäre der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Entscheidend ist auch, dass der Regierungsrat darauf verzichtet, eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einzuführen. Ein direkter Kontakt zwischen Behörden und den Prostitution ausübenden Personen brächte zwar insbesondere im Bereich der Prävention und Information Vorteile. Doch hätte eine solche Meldepflicht eine zusätzliche Stigmatisierung und einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen Aufwand zur Folge.

Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis zum 14. Februar 2011. Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die erste Lesung durchführen. Der Erlass kann frühestens auf Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden. Den Anstoss zum neuen Gesetz hat der Grosse Rat im April 2009 mit der Überweisung der Motion “Sexgewerbe – Schranken, Regeln und Schutz” von Christine Häsler gegeben.

Vernehmlassungsunterlagen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Google BookmarksFacebookTwitterLinkedInShare

1 comment to Prostitution: Kanton Bern will Sexarbeiterinnen und Bevölkerung besser schützen

  • Vernetzte Sexworker auch aus den Nachbarländern werden das mit großem Interesse verfolgen und drücken die Daumen für ein faires Anhörungsverfahren.

Leave a Reply

 

 

 

You can use these HTML tags

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

*