“Es geht einer Gesellschaft so gut, wie sie für die Menschen sorgt, denen es schlecht geht” (Emilie Lieberherr)
“Ich bin Leben, das leben will, in mitten von Leben, das leben will!” (Albert Schweizer)
“Wo Liebe wächst, gedeiht Leben – wo Hass aufkommt droht Untergang” (Mahatma Ghandi)
“Die Demokratie ist keine Frage der Zweckmäßigkeit, sondern der Sittlichkeit” (Willy Brandt)
“Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.” (Martin Luther King)
“Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.” (Marcus Tullius Cicero)
„Zuweilen ziehen Wetterwolken am Himmel des Kapitalismus auf. Je höher die kapitalistische Sonne steigt, je blendender ihre Strahlen leuchten, umso schnellernaht der Gewittersturm. Die Wolken werden grösser und ballen sich zusammen, bis sie sich in ei-nem krachenden, verheerenden Hagelwetter entleeren.“ (Robert Grimm 1908)
"Si vis pacem, cole iustitiam" (Inschrift Friedenspalast in Den Haag)
"Kleine Schritte sind mehr als grosse Sprüche" (Willy Brandt)

Sanierung der 300-m Schiessanlagen im Kanton Bern

Kugelfanganlage eines Schiessstandes

Die Kugelfänge von Schiessanlagen sind mit Blei und Antimon belastet und gelten daher als Altlasten. Sie müssen in den nächsten drei Jahrzehnten saniert werden. Allein im Kanton Bern sind dafür insgesamt rund 98 Millionen Franken nötig. Der Bund übernimmt 40 Prozent der Kosten. Für den Restbetrag sind nach den umweltrechtlichen Vorschriften des Bundes die Betreiber der Schiessstände, also in der Regel die Schützenvereine, verantwortlich. Häufig übersteigen die Sanierungskosten aber deren finanzielle Möglichkeiten, was im Grossen Rat auch schon zu entsprechenden Diskussionen geführt hat.

Die vom Regierungsrat heute in Vernehmlassung gebene Gesetzesvorlage sieht vor, dass sich sowohl die Schützinnen und Schützen als auch der Kanton an den Sanierungskosten beteiligen. Vorgesehen ist eine Abgabe pro Schuss zwischen 17 und 35 Rappen. Die Höhe soll der Regierungsrat jeweils gestützt auf die aktuellen Schusszahlen festlegen. Für Schüsse, die im Rahmen der ausserdienstlichen Schiesspflicht abgegeben werden, übernimmt der Kanton die Abgabe. Dieser Kantonsbeitrag dürfte rund 220’000 Franken pro Jahr ausmachen. Für alle anderen Schüsse bezahlen die Betreiber der Schiessanlagen die Abgabe. Sie können sie auf die Schützinnen und Schützen überwälzen.

Die Abgaben fliessen in einen Fonds, der ausschliesslich für die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen verwendet wird. Mit den Geldern aus dem Fonds wird der Anteil der Betreiber der Schiessstände bezahlt. Beiträge aus dem Fonds werden nur an Anlagen geleistet, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes noch betrieben werden.

Ich muss zugeben, dass ich die Diskussionen im Grossen Rat zur finanziellen Beteiligung der Schützen an den Sanierungskosten nicht mehr im Kopf präsent habe. Was mir an der Vorlage nach dem ersten Durchlesen nicht gefällt, ist, dass sich die Schützen nicht an der Sanierung der bereits stillgelegten Schiessanlagen beteiligen sollen und diese Kosten vermutlich zu einem grossen Teil durch den kantonalen Abfallfonds berappt werden müssen. Dagegen finde es ich grundsätzlich in Ordnung, dass der Kanton die Kosten für das unfreiwillige Schiessen im Rahmen der ausserordentlichen Schiesspflicht (Obgliatorisches) übernimmt.

Vernehmlassungsunterlagen

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