Anlagetipp: Verzinsliche Steuervorauszahlung im Kanton Bern höher als Zins der Sparkasse Bundespersonal

(Last Updated On: Januar 29, 2016)

Nachdem ich am Wochenende feststellen musste, dass die Sparkasse des Bundespersonals den Zins auf 0.5% gesenkt hat, kam mir gestern das Angebot der Steuerverwaltung des Kantons Bern gegen 1% Zins eine Steuervorauszahlung zu leisten gerade recht, um meine liquiden Finanzmittel etwas interessanter anzulegen. Ein Win-Win-Situation sowohl für mich wie für den Kanton Bern. Jetzt hoffe ich nur, dass meine Bestellung der Einzahlungsscheine nicht den Informatikproblemen zum Opfer gefallen ist, welche gestern Teile der kantonalen Verwaltung lahmlegten.

Mitteilung der Steuerverwaltung des Kanton Bern

Als natürliche Person können Sie Vorauszahlungen an die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern leisten, zum Beispiel als Einmalzahlung, mehrmalige Überweisungen mit unterschiedlich grossen Beträgen oder als Dauerauftrag. Der Zins beträgt auch in diesem Jahr 1%. Die Höhe der Vorauszahlungen ist jedoch limitiert: Wir akzeptieren Vorauszahlungen lediglich im Rahmen des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages.

 

Für Vorauszahlungen benötigen Sie separate Einzahlungsscheine.

Am einfachsten bestellen Sie diese über das dafür vorgesehene Kontaktformular.

Nachtrag vom April 2015: Nach einem „Zwischenhoch“ von 0.75% im Herbst 2013, beträgt der Zins der Bundessparkasse seit dem 1. April  2015 nur noch  0.05% .

Nachtrag vom Januar 2016: Der Zins für Vorausszahlung beträgt im Kanton Bern 2016 0.25% für Kantons- und Bundessteuer (-> aktueller Zinssatz)

2 Kommentare

  1. Harald Jenk (Beitrags-Autor)

    2013 ist die Vorauszahlung der Steuern im Kanton Bern schon nicht mehr interessant, obwohl auch der Zins bei der Bundessparkasse im September auf 0.25% gesunken ist. Gemäss Medienmitteilung beträgte der Zins für die Vorausszahlung der Steuern nur noch 0.25%.

    Medienmitteilung vom 17.12.12: Natürliche Personen können die Kantons, Gemeinde- und Kirchensteuern bereits vor Fälligkeit der Steuerrechnung begleichen. Der Zins für die verzinslichen Vorauszahlungen im 2013 wurde analog dem Bund wegen dem veränderten Zinsumfeld auf 0,25% festgelegt. Die Vergütungs- und Verzugszinsen für das Jahr 2013 betragen weiterhin 3 Prozent. Wer 2012 bereits Vorauszahlungen geleistet hat, erhält von der Steuerverwaltung Anfang 2013 automatisch einen neuen Einzahlungsschein für die Kantons- und Gemeindesteuern. Einzahlungsscheine von 2012 dürfen nicht mehr verwendet werden.Wer erstmals Steuern vorauszahlen möchte, braucht dafür separate Einzahlungsscheine. Diese können bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bestellt werden.

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  2. Harald Jenk

    Auch für 2014 ist der Zins für Vorauszahlungen mit 0.25% weiterhin uninteressant tief. Der Kanton kann sich auf den Finanzmärkten anscheinend noch billiger mit Liquidität versorgen.

    http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/steuern_bezahlen/zinssaetze.html

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