Vor 15 Jahren, am 1. Juli 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft – ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz ermöglicht, gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu klagen. Seit zehn Jahren veröffentlicht die Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch Entscheide nach Gleichstellungsgesetz.
Auch nach 30 Jahren Verfassungsrecht und 15 Jahren Gleichstellungsgesetz ist die Gleichstellung am Arbeitsplatz nicht erreicht. Die rund 500 Deutschschweizer Entscheide in der Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch sollen Angestellte ermutigen, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Betrieben Hinweise geben, wie sie Klagen verhindern können. Fachleute und Interessierte finden zudem nützliche Informationen wie eine Wegleitung durch die Gerichtsinstanzen für jeden Kanton und Links zu den Fach- und Beratungsstellen. Finanziert wird das Projekt www.gleichstellungsgesetz.ch von den Gleichstellungsfachstellen der Deutschschweizer Kantone und des Bundes sowie von Zuwendungen.
In der Deutschschweiz klagen jedes Jahr rund 50 Betroffene und auch ganze Berufsgruppen ihr Recht ein. Zum Beispiel eine Ingenieurin in Bern. Als sie merkte, dass Kollegen mehr verdienten, erkämpfte sie sich betriebsintern eine Lohnerhöhung von 26 Prozent, gegenüber ihrem Anstellungslohn verdiente sie schliesslich 41 Prozent mehr. Doch ein Jahr später wurde ihr ohne stichhaltigen Grund gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht willigte das Unternehmen in einen Vergleich von 35’000 Franken ein.
In den 15 Jahren seit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes wurden in Bern über 70 Fälle behandelt. In 59 Fällen konnte bereits vor der Schlichtungskommission eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Die meisten Berner Fälle betrafen Lohngleichheit und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Das Ausmass der Lohndiskriminierung lassen Urteile erahnen, die Berufsgruppen betreffen. 280 Millionen Franken musste der Kanton Zürich für verschiedene Pflegeberufe nachzahlen, weil der „Frauenberuf“ zu tief entlöhnt war; 23 Millionen Franken Lohnnachzahlungen erhielten Kindergarten- und Hauswirtschaftslehrkräfte in Basel. Auch im Kanton Bern erfolgten Nachzahlungen für Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Unter anderem mussten die Löhne der Dozentinnen für die Hebammenausbildung angepasst werden.
Die Fälle der Westschweiz und des Tessins sind auf www.leg.ch, einem Angebot der Westschweizer Gleichstellungskonferenz egalite.ch publiziert.
(Quelle: Medienmitteilung des Gleichstellungsbüros des Kantons Bern)