1835 wurde mit dem ersten Primarschulgesetz eine der bedeutungsvollsten Entscheidungen für die wirtschaftliche und demokratische Entwicklung des Kantons Bern gefällt.
Im neuen Primarschulgesetz wurden Bestimmungen aufgeschrieben, die damals nicht selbstverständlich waren. Hier sind die wichtigsten:
• Jedes Kind hat Anrecht auf Bildung.
• Der Schulbesuch ist obligatorisch.
• Der Unterricht dauert das ganze
Jahr. Im Sommer sind es 18, im Winter 24 Stunden pro Woche.
• Pro Jahr gibt es 8 Wochen Ferien.
Das Jubiläum wird unter anderem mit einer Ausstellung in der Universitätsbibliothek (12. März – 28. August 2010) und einem kurzweiligen Internetauftritt inkl. Wettbewerb gewürdigt.