Abstimmung Bern erneuerbar: Streit um das Abstimmungsbüchlein

(Last Updated On: Januar 25, 2013)

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Gegen die Botschaft zur Abstimmung vom 3. März 2013 über die Initiative „Bern erneuerbar“ und den Gegenvorschlag wurde aus Kreisen der SVP eine Beschwerde eingereicht, weil die Argumente der Gegner beider Vorlagen im Abstimmungsbüchlein nicht aufgeführt sind. Insbesondere fehlen Argumente gegen den Gegenvorschlag des Grossen Rates. Zugegeben, ich kann den Ärger der Gegner der Vorlagen nach dem Lesen der Abstimmungsbotschaft ein Stück weit verstehen, da das Gesetz über die politischen Rechte in Art. 77 Abs. 1 Bst. b verlangt, dass den Stimmberechtigten die Abstimmungsvorlagen mit einer kurzen, sachlichen Erläuterung des Grossen Rates, die auch den Gegenargumenten Rechnung trägt, zugestellt werden.

Allerdings scheint mir das Fehlen der Argumente der Gegner zur Vorlage des Grossen Rates im Abstimmungsbüchlein ein gutes Stück weit auch selbst verschuldet zu sein. Art. 29 Bst. k der Geschäftsordnung des Grossen Rates sagt klar: Das Büro ist zuständig für die abschliessende Beratung und Verabschiedung der Abstimmungserläuterungen des Grossen Rates in öffentlicher Sitzung. Die SVP ist im Büro vertreten und auch die übrigen Referenten hätten die Möglichkeit gehabt, an der Sitzung des Büros ihre Einwände zur Abstimmungsbotschaft anzubringen. Falls sie dies nicht gemacht haben, tragen sie für das Fehlen der gegnerischen Argumente eine Mitverantwortung.

> Abstimmungsbotschaft „Bern erneuerbar“

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