Am 13. Februar haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern über eine Änderung der Motorfahrzeugsteuern abgestimmt. Sie konnten sich dabei entweder für die Grossratsvorlage oder den Volksvorschlag entscheiden. Bei der Stichfrage betrug die Differenz lediglich 363 Stimmen zu Gunsten des Volksvorschlags. Zwei Stimmberechtigte haben dieses knappe Resultat mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten. Das Verwaltungsgericht hat am 22. Juni 2011 die beiden Beschwerden gutgeheissen und eine Nachzählung der Volksabstimmung angeordnet. Überprüft werden muss nicht die gesamte Abstimmung, sondern nur die Gültigkeit aller Stimmzettel und die umstrittene Stichfrage.
Aus finanz- und verkehrspolitischer Sicht wäre es ja sehr erfreulich, wenn der Gegenvorschlag nach dem Nachzählen doch noch obsiegen würde. Ich glaube allerdings nicht daran. 363 Stimmen sind trotz allem eine grosse Differenz, und es ist statistisch gesehen unwahrscheinlich, dass die Fehler beim Auszählen nur in eine Richtung erfolgt wären bzw. sie sollten sich gegenseitig in etwa aufheben. Falls es grosse Unterschiede zur ersten Auswertung geben sollte, wären dies sehr erklärungsbedürftig. Entweder handelte es sich um grobe Schlamperei oder Betrug. Ich bin jedenfalls neugierig, welches Resultat der Regierungsrat Anfang September erwahren wird, wie es so schön heisst.