Abstimmung zur Arbeitslosenversicherung fremdgesteuert?

(Last Updated On: September 1, 2010)

Der Unsinn geht weiter: Mit Umfragen mischt sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wieder in die Abstimmung über das Arbeitslosenversicherungsgesetz ein. (von Oswald Sigg)  

Abstimmungsumfragen  haben keinerlei Einfluss auf die spätere Entscheidung in der Urnenabstimmung. Das kann man zwar so wenig beweisen wie das Gegenteil, aber es „scheint“ die „Wahrheit“ zu sein. Im SRG-Communiqué von Mitte August 2010 fällt vor allem das Kleingedruckte auf: Umfragen würden nur gerade „wahrscheinlich“ keinen Einfluss auf das Verhalten der Stimmbürger haben. 
Die SRG finanziert nicht nur mit öffentlichem Geld Abstimmungstrendumfragen, welche im besten Fall völlig unnötig sind, weil wir ja in der Schweiz an der Urne gültig und verbindlich abstimmen und  wählen. Sondern wenn diese Umfragen wieder einmal verstärkt in die Kritik geraten, finanziert die SRG, wieder mit öffentlichem Geld, drei sogenannt unabhängige, vertiefte, wissenschaftliche  Studien, die allesamt zum Schluss gelangen, die Umfragen hätten keinen Einfluss auf das Ergebnis der Minarettverbots-Abstimmung gehabt. Wir bezahlen also nicht nur die unnötigen Umfragen, sondern auch noch den Persilschein dazu.  

Störfaktor im Meinungsbildungsprozess Abstimmungsumfragen sind eine Zumutung für alle jene, die ihre politischen Rechte ernst nehmen und sie ausüben wollen. Abstimmungsumfragen sind ein Störfaktor in der öffentlichen Diskussion und im direkt-demokratischen Willensbildungs- und Entscheid-Prozess. Abstimmungsumfragen sind keine legitimen politischen Instrumente. Für die Auftraggeber haben sie angeblich eine staatspolitische Relevanz, tatsächlich können für die SRG jedoch nur kommerzielle und allenfalls medienwirtschaftliche Argumente ausschlaggebend sein. 
Zeitungen und online-news übernehmen die Umfrageergebnisse, versehen sie mit dem Label SRG und damit erhalten sie einen quasi-offiziellen Anspruch. Die SRG wird so zum Gütesiegel, zum Garanten der politischen Unbedenklichkeit der Erhebungen. Auf deren Fragwürdigkeit angesprochen, sagen SRG-Vertreter auch schon mal: „Wenn wir es nicht machen, macht‘s einfach ein anderer“. Sie argumentieren heute wie schweizerische Waffenhändler damals.   

Scheinresultate als künstliche Fakten Einerseits produzieren Umfragen keine Fakten, sondern künstliche Fakten. In der wissenschaftlichen Literatur wird darauf verwiesen, dass eine Umfrage vor allem dann Artefakte hervorbringe, wenn Begriffe verwendet würden, die der Befragte nicht verstehe. Für die Abstimmungsumfragen ist jedoch gerade dieser Einwand irrelevant. Sie dürfen ja gar keine Fakten schaffen. Sie geben lediglich vor, politische Trends zu ermitteln, die aber zum vornherein Scheinresultate oder eben Kunstprodukte sind.  Die Umfrage-Ergebnisse erregen eine gewisse Aufmerksamkeit in den Radionachrichten, in der Tagesschau oder auf den dünn gesäten politischen Seiten der Zeitungen. Mehr aber auch nicht. Vielleicht wären sie besser in „Glanz und Gloria“ platziert oder als eine „Gameshow“ programmiert, das würde ihrem unterhaltenden Charakter eher entsprechen. 

Grundlage für fremdgesteuerte Eingriffe   

Und anderseits sind Abstimmungstrendumfragen, so sagen es die Experten, nur Momentaufnahmen für den Politbeobachter. Aber wem anders dienen denn diese Momentaufnahmen wenn nicht den Parteistrategen, die damit eine Handhabe bekommen, um in den Meinungsbildungsprozess zu intervenieren und zu investieren. Mit lauteren und anderen Mitteln. Abstimmungsumfragen öffnen eine Tür, damit das System des allgemeinen und geheimen Wahl- und Abstimmungsrechts in unzulässiger Art beeinflusst und damit fremdgesteuert werden kann. 
Und darin liegt sogar noch ein Steigerungspotenzial. Warum lässt die SRG nicht schon heute eine Sondierung machen zur Frage: „Sind Sie für oder gegen die Todesstrafe?“. Ein paar solcher Umfragen würden es uns eventuell ersparen, über die angedrohte und bereits abgesagte Volksinitiative auch abstimmen zu müssen. Oder im Gegenteil: Vielleicht würden solche fiktiven Abstimmungen der Initiative erst den richtigen Auftrieb geben. Wir wissen es nicht, zum Glück. 

(Dieser Artikel von Oswald Sigg stammt aus dem Newsletter  15. Jg, Nr. 8, 30. August 2010 des Mediendienstes Hälfte, der mediale Weiterverwendung unter Quellenangabe ausdrücklich erwünscht, was ich hiermit gerne gemacht habe.) 

   

Abstimmungsdemokratie ohne künstliche Abstimmungen   

Wir wissen nur, dass sich in unserer politischen Kultur bestimmte Abstimmungsfragen nicht stellen dürfen. Und weil wir das Privileg haben, in einer realen Abstimmungsdemokratie zu leben, wissen wir auch, dass künstliche Abstimmungen unsinnig sind.

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.