Am 7. März: Ja zum Tierschutzanwalt

(Last Updated On: Februar 15, 2010)

Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Sie haben Anrecht auf artgerechte Haltung und Schutz. Aber was nützt ein fortschrittliches Tierschutz- gesetz, wenn Tierquälereien als Kavaliersdelikte behandelt werden?

x       Seit dem Jahre 2003 sind Tiere keine Sache mehr. Im Strafverfahren werden sie jedoch immer noch als solche behandelt, denn bei Delikten wegen Tierquälerei hat nur der Täter Rechte. Nur er kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen, nur er hat Akteneinsichtsrecht, kann Beweismittel beantragen und das Urteil anfechten. Der Tierschutz und natürlich die betroffenen Tiere haben kein einziges dieser Rechte. Das ist nicht fair.

x     Eine gerichtliche Beurteilung von Tierschutzdelikten findet nur ganz selten statt. Im Jahre 2008 wurden über 90% aller Strafuntersuchungen im Schnellverfahren ohne Gerichtsverhandlung durchgeführt und mittels einer meist bedingten Geldstrafe oder Busse von wenigen hundert Franken abgehandelt. Solche Strafen haben keine abschreckende Wirkung.


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