Einbürgerungskurse mit Standards

Ergänzung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) mit folgenden Anforderungen für die Einbürgerung bzw. für das Einbürgerungsverfahren:
1. Sprachkenntnisse auf Niveau C1 gemäss dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Strassburg 1997), wobei der bestandene Test Voraussetzung für die Aufnahme des Einbürgerungsverfahrens sein soll.
2. Mindestkenntnisse in Staatskunde sowie Sitten und Gebräuchen sind in einem Standardtest zu prüfen. Der bestandene Test soll Voraussetzung für die Aufnahme des Einbürgerungsverfahrens sein. Dabei soll Grundlegendes zum Aufbau von Bund, Kanton und Gemeinde getestet werden, das Wissen über politische Abläufe, wie z. B. Wahlverfahren, aber auch Meilensteine der Schweizer und regionalen Geschichte.
3. Die Befragungen im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens haben in Mundart zu erfolgen, denn nur wer Mundart mindestens versteht, kann als integriert gelten.

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