Motion: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip durchlöchert das schweizerische Qualitätsniveau!

Die Regierung wird gebeten, mit einer Standesinitiative beim Bund vorstellig zu werden:
1. Die Lebensmittel müssen vom Cassis-de-Dijon–Prinzip ausgenommen werden.
2. In der Schweiz für den schweizerischen Markt produzierte Lebensmittel müssen den schweizerischen gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsnormen entsprechen.

> Detailinformationen, Begründung und Antrag des Regierungsrates

1 Kommentar

  1. Harald Jenk

    Punkt 1 mit 58 zu 57 Stimmen abgelehnt
    Punkt 2 mit 64 zu 56 Stimmen angenommen

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