Die Regierung wird gebeten, mit einer Standesinitiative beim Bund vorstellig zu werden:
1. Die Lebensmittel müssen vom Cassis-de-Dijon–Prinzip ausgenommen werden.
2. In der Schweiz für den schweizerischen Markt produzierte Lebensmittel müssen den schweizerischen gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsnormen entsprechen.
> Detailinformationen, Begründung und Antrag des Regierungsrates
Punkt 1 mit 58 zu 57 Stimmen abgelehnt
Punkt 2 mit 64 zu 56 Stimmen angenommen