Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt:
1. Die vielfältig gewachsenen Suchthilfeinstitutionen strukturell unter ein bis zwei Dachorganisationen zusammenzufassen. Bei einer Aufteilung ist die Suchthilfe in die Felder der ambulanten und stationären Suchthilfe einzuteilen. Dadurch wird die Anzahl Partner für die GEF reduziert. Der Kanton hat nur noch ein bis zwei Partner im Sinne des Eckpfeilers „strategische Partnerschaften“ der neuen Suchthilfestrategie der GEF.
2. Die GEF soll im Sinne einer Reduktion der Komplexität und nach Anhörung der Betroffenen entscheiden, welche Institutionen unter welches Dach integriert werden sollen. Der Dachverband Gesundheit und Sucht (DGS) Bern, der zusammen mit der GEF im Jahr 2008/2009 die Berner Gesundheit und das Contact Netz unter seinem Dach zusammengeführt hat, bildet eine juristische Trägerschaft.
3. Die Finanzierung der Anbieter im ambulanten und stationären Suchtbereich ist nach zu bestimmenden Kriterien transparent und vergleichbar auszugestalten. Dabei sind die Beiträge der Krankenkassen für Medizinprogramme, der GEF und allenfalls weitere Beiträge miteinzubeziehen.
> Detailinformationen, Begründung und Antrag des Regierungsrates