Der Regierungsrat wird aufgefordert,
1. einen zusammen mit den Nachbarkantonen (insbesondere mit den Kantonen Jura, Neuenburg und Solothurn) abgestimmten kantonalen Windrichtplan zu erarbeiten;
2. diesen so auszugestalten, dass er diejenigen für die Windnutzung geeigneten, mit den Anliegen von Natur- und Landschaftsschutz vereinbaren sowie strassen- und leitungsmässig erschlossenen Gebiete bezeichnet, in denen die Errichtung von Windturbinen zulässig ist;
3. zu prüfen, ob bis zur Inkraftsetzung dieses Kantonalen Windrichtplanes keine Baubewilligungen für Windturbinen mehr zu erteilen sind.
> Detailinformationen, Begründung und Antrag des Regierungsrates