Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Entlastungspaket vorzulegen und mit konkreten Massnahmen aufzuzeigen, wie der kantonale Finanzhaushalt folgendermassen entlastet
werden kann:
1. ab 2012 um 300 Mio. Franken
2. ab 2013 um 400 Mio. Franken
Dabei sind die Nettoinvestitionen jährlich um mindestens 70 Mio. zu reduzieren. Als Ausgangslage gilt der Finanzplan 2012-2014
> Detailinformationen, Begründung und Antrag des Regierungsrates