Zwei Wochen vor der Abstimmung über die Revision des Arbeitslosengesetzes hat im Schweizer Fernsehen (SF) die «Arena» über diese Vorlage stattgefunden. Dabei diskutierten BefürworterInnen und GegnerInnen.
Allerdings nur solche, die im Erwerbsprozess verankert sind. Direktbetroffene, sprich Arbeitslose, kamen in der Sendung nicht zu Wort. Dies, obwohl sich der (selbst von Erwerbslosigkeit betroffene) Präsident des Referendumskomitees aktiv um eine Einladung in die Sendung bemüht hatte. Das Schweizer Fernsehen fand es allerdings nicht einmal der Mühe wert, die Anfrage zu beantworten.
Man fühlte sich an Zeiten zurückerinnert, in denen Männer über die Einführung des Frauenstimmrechts diskutierten. Offensichtlich ist es mehr als ein unbestimmtes Gefühl, dass, wer in der Schweiz seine Erwerbsarbeit verliert, gleichzeitig auch entmündigt und aus dem gesellschaftlichen Kontext ausgeschlossen wird.
So diskutierten am Freitag, 10. September 2010 in der «Arena» Habende darüber, in welcher Form man sich die Nichthabenden noch leisten könne. Ob damit das Schweizer Fernsehen seinem umfassenden Informations- und Meinungsbildungsauftrag noch gerecht wird, müsste untersucht werden. Die nächste Stufe wäre dann wohl, das Stimmrecht vom Einkommen abhängig zu machen.
Die betroffenen Erwerbslosen wehren sich gegen weitere Diskriminierung
Der Präsident des «Referendumskomitees – Nein zum Abbau der ALV», Thomas Näf, wehrt sich mit einer Beschwerde gegen die Abstimmungsarena zur Revision Arbeitslosenversicherung vom Freitag, 10. September 2010.
Thomas Näf schreibt an die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz:
Ombudsstelle
Herrn Achille Casanova
Kramgasse 16
3011 Bern
«Die Abstimmungsarena zur Revision der Arbeitslosenversicherung vom Freitag, 10. September 2010 wurde ohne Beteiligung von Direktbetroffenen, sprich Arbeitslosen, durchgeführt. Dies, obwohl ich mich in meiner Funktion als Präsident des schweizerischen Referendumskomitees und als Direktbetroffener bei der Redaktionsleiterin, Frau Marianne Gilgen, rechtzeitig für eine Teilnahme an der Abstimmungsarena zur Revision der Arbeitslosenversicherung beworben habe. Die Bewerbung blieb unbeantwortet.»
Weiter fragt er in seiner Beschwerde den Ombudsmann SRG/SSR idée suisse, Achille Casanova, ob er nicht auch der Meinung sei, dass mit der Verweigerung des Zugangs zur Sendung für Arbeitslose, welche die Auswirkungen der Gesetzesrevision als erste zu spüren bekommen werden, Art. 4 RTVG bzw. die SRG-Konzession verletzt worden sei.
(Dieser Artikel von Christof Berger und Thomas Näf stammt aus dem Newsletter vom 14. September 2010 des Mediendienstes Hälfte, der mediale Weiterverwendung unter Quellenangabe ausdrücklich erwünscht, was ich hiermit gerne gemacht habe.)