Ausschaffungsinitiative: Wer muss die Schweiz verlassen?

(Last Updated On: März 9, 2012)

Ruth Humbel (CVP) erklärt anschaulich, um was bei Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag geht:

„Der Deliktkatalog der Ausschaffungsinitiative ist willkürlich und abschliessend definiert. Einzelne schwere Straftaten und Bagatelldelikte führen zur Ausweisung aus unserem Land. Beim Gegenvorschlag müssen alle Ausländer, welche wegen einer schwere Straftat verurteilt worden sind, die Schweiz verlassen.

Zwei Beispiele:

1. Eine ausländische Frau bezieht Sozialhilfe, putzt drei Stunden die Woche und bekommt dafür 60 Franken, was sie bei der Sozialhilfe nicht angibt. Ihr erwachsener Sohn ist ein notorischer Raser, gerät deswegen wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt und hat bei einem Raserunfall ein Kind schwer verletzt. Bei Annahme der Initiative muss die Mutter gehen und der Sohn darf bleiben. Bei Annahme des Gegenvorschlages darf die Mutter bleiben und der Sohn muss gehen.

2. Ein wirtschaftskrimineller  Ausländer, seit wenigen Jahren in der Schweiz wohnhaft, betrügt seinen Arbeitgeber wie auch die Steuerbehörden um Millionen. Ein 16 jähriges Mädchen, als Seconda in der Schweiz geboren, bricht in ein Einfamilienhaus ein und stiehlt 200 Franken Bargeld. Bei Annahme der Initiative muss das Mädchen unser Land verlassen und der Wirtschaftskriminelle darf bleiben. Bei Annahme des Gegenvorschlages darf das Mädchen bleiben und der Mann muss gehen.“

Für mich ist klar, wer ausgewiesen werden muss. Ich lege bei der Ausschaffungsinitiative ein überzeugtes Nein ein und stimme für den Gegenvorschlag. Nur er garantiert, dass richtige Kriminelle unser Land verlassen müssen.

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