Behindert die Berner Staatsanwaltschaft unnötig die Arbeit der Medien?

(Last Updated On: September 21, 2011)

Diese Woche hat der Regierungsrat die Antwort auf meine Interpellation „Behindert die Berner Staatsanwaltschaft unnötig die Arbeit der Medien?“ publiziert. Auslöser für die Interpellation war ein Artikel in der NZZ letzten Frühling.

Positiv an der Antwort finde ich, dass entgegen meiner Befürchtung, für die Einsichtnahme in einen Strafentscheid auch nach Ablauf der 30-tägigen Frist keine Zustimmung der betroffenen Person notwendig ist. Handlungsbedarf sehe ich allerdings immer noch bei der Verrechnung von Gebühren. Meiner Meinung nach sollten gegenüber den Medien keine Kosten für die Einsicht in Akten von rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren verrechnet werden.

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