Zwei Artikel des Journalisten Dominique Strebel in der NZZ und auf der Homepage des Beobachters haben mich auf das Problem aufmerksam gemacht, dass umständliche Verfahren bei der Einsicht in Strafbefehle und Einstellungsverfügungen die Kontrolle der Justiz durch die Medien stark behindern. Die Unterschiede von Kanton zu Kanton scheinen gross zu sein. Während der Kanton Basel-Stadt eine sehr medienfreundliche Regelung kennt, bewegt sich die Berner Staatsanwaltschaft wohl etwa im Mittelfeld. Auf Gebühren wird zwar verzichtet, dafür ist das Verfahren bis zum Entscheid, ob der Journalist Einblick erhält oder nicht, sehr langwierig. Besonders schlecht stehen die Kantone Zürich und Zug da, was wohl mit den Interessen des Finanzplatzes zu tun. Da ich die Ansicht des Journalisten teile, dass die Medien eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Justiz spielen, habe ich dazu die Interpellation „Behindert die Berner Staatsanwaltschaft unnötig die Arbeit der Medien?“ eingereicht.
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