Lehrreiche Erfahrung – Generalversammung der BEKB 2013

(Last Updated On: Mai 22, 2013)

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Weil ich mich im März darüber geärgert hatte, dass nun auch die Berner Kantonalbank 2013 zumindest teilweise eine steuerbefreite Dividende aus Kapitaleinlagen ausbezahlen will, habe ich an der heutigen Generalversammung der BEKB teilgenommen und ein Votum gegen die steuerbefreite Gewinnausschüttung  gehalten.

Eigentlich wollte ich zuerst beantragen, dass die Sonderdividende abgelehnt und in anderer Form erst nächstes Jahr ausbezahlt würde. Ich musste dann aber feststellen, dass die Abstimmungsunterlagen nicht so gestaltet waren, dass eine differenzierte Abstimmung über die Gewinnausschüttung ohne übermässigen Aufwand möglich war. Für mich war das auch ein Lehrbeispiel dafür, dass trotz der Anwesentheit von mehreren Tausend Aktionären, welche eine Mehrheit das Kapitals vertraten, echte Aktionärsdemokratie an einer Generalversammlung trotzdem kaum möglich ist.

Beeindruckend fand ich die ganze Organisation der Generalversammlung und deren effiziente Durchführung. Sehr sympathisch war der Auftritt der Seeländer Band „wiuds höi„, welche den Aktionären die Wartezeit bis zum Beginn der GV verkürzt hat.

Hier mein Votum von heute Nachmittag zum Traktandum Sonderdividende, das aber in Wirklichkeit nicht ganz so elegant und kohärent herauskam, weil ich es auf Berndeutsch und in halbwegs freier Rede gehalten habe. Es gab dann trotzdem einen freundlichen Applaus von Seiten der Aktionäre und sogar ein paar Buhrufe.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren

Als ich die Medienmitteilung und später den Geschäftsbericht las, habe ich mich darüber gefreut, dass es der BEKB so gut geht und ich kann allen Beteiligten dafür nur herzlich danken. Die Auszahlung einer Nachhaltigkeitsprämie an die Angestellten erscheint mir angesichts der Resultate deshalb auch sehr berechtigt.

Geärgert habe ich mich dann aber über den Antrag für eine Sonderdividende. Weniger über die Sonderdividende an sich. Wenn die Bank nicht weiss, was sie mit den Gewinnen anfangen soll, ist es sicher sinnvoll, diese auszubezahlen. Nein, geärgert habe ich mich darüber, dass bei der Sonderdividende ein Anteil von 2.87 Franken pro Aktie aus den allgemeinen Reserven aus Kapitaleinlagen stammt und nun auch die Berner Kantonalbank anfängt, steuerbefreite Dividenden auszubezahlen.

Mein Ärger hat zwei Gründe:

1. Die Stimmbürger wurden vor fünf Jahren bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II mit falschen Zahlen über die damit verbundenen Steuerausfälle reingelegt. Im Kanton Bern wurde die Unternehmenssteuerreform II trotzdem trotz den Falschinformationen abgelehnt. Dividenden in Milliardenhöhe wurden in den letzen drei Jahren in der Schweizh an die Aktionäre steuerbefreit ausbezahlt. Das Loch im Berner Finanzhaushalt und die Sparmassnahmen um dieses zu stopfen, welche wir letztes Jahr und dieses Jahr im Grossen Rat beschlossen haben und beschliessen werden, sind teilweise eine Folge davon. Sowohl aus Respekt vor dem Berner Stimmbürger wie aus Rücksicht auf die finanzielle Lage des Kantons, hätte die BEKB bei diesem Spiel nicht mitmachen dürfen. Ein Wettbewerbsvorteil der BEKB gegenüber anderen Banken ist es, dass sie sich Kantonalbank nennen darf. Damit ist aber auch eine Pflicht verbunden, wie sie Art. 2 Abs. 1 der Statuten zum Ausdruck kommt: Nämlich „Die BEKB unterstützt den Kanton und die Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördert die volkswirtschaftliche und soziale Entwicklung im Kanton.“. Steuerbefreite Dividenden gehören da nicht dazu.

2. Wer nicht genügend Vermögen hat, dass er sich den Kauf von Aktien leisten kann, muss seinen Zins auf Sparkonten oder Kassenscheinen voll versteuern. Die Aktie der BEKB ist kein Hochrisikopapier sondern eine Geldanlage, von der ich mir als Aktionär eine langfristige, regelmässige Dividende erwarte. Natürlich darf die Dividende höher sein als der Zins auf Spargelder, aber ich sehe keinen Grund, dass ich als Aktionär zusätzlich von einem Steuergeschenk profitieren soll.

Da die Abstimmungsunterlagen eine Abstimmung nur über die Sonderdividende leider nicht ohne grossen Aufwand erlauben, werde ich persönlich den Antrag auf Gewinnverteilung als Ganzes ablehnen, erwarte aber nicht, dass mir dabei viele aus dem Aktionariat folgen werden. Ich hoffe aber, dass es das letzte Mal ist, dass die BEKB Gewinne steuerbefreit auschüttet. Dabei denke ich nicht nur an die Rückzahlung von Kapitalanlagen sondenr auch an Nennwertsenkungen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche der BEKB weiterhin viel Erfolg.

3 Kommentare

  1. Franziska Iseli

    Lieber Herr Jenk

    Am letzten Donnerstag habe ich zu meinem Erstaunen im „Bund“ lesen können, dass Grossräte ihre Entschädigung nur zu 1/4 versteuern müssen. Das kann ja nicht sein, dass Grossräte so privilegiert werden, gerade in der heutigen Finanzsituation des Kantons.

    Darf ich, nach Ihrem Votum an der GV der BeKB, davon ausgehen, dass Sie Ihre Grossratsentschädigung immer zu 100% bei den Steuern deklariert haben?

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  2. Harald Jenk

    Sehr geehrte Frau Iseli
    Sie haben recht, es sieht komisch aus, wenn die Grossratsentschädigung nur zu einem Viertel versteuert wird, dafür können aber keine Abzüge für Spesen gemacht werden und die Regel hat auch den Vorteil, dass alle Grossräte etwa gleich entschädigt werden, unabhängig vom Einkommen. Je nach Partei geht ein Teil der Entschädigung zudem an die Fraktion, um die Arbeiten des Fraktionssekretariates zu finanzieren. Die eingesparten Steuern entsprechen wohl in etwa den fehlenden Pensionskassenbeiträgen. Das System wird aber voraussichtlich mit der anstehenden Revision des Grossratsgesetzes geändert, indem die Entschädiung erhöht wird, dafür aber versteuert werden muss. Ganz abgesehen davon sind die Grossratsentschädigungen nicht riesig und liegen je nach Mitglied wohl irgendwo zwischen 20 und 30 Fr. pro Stunde und im Gegensatz zu Dividenden auch mit Arbeit verbunden.
    Freundlichen Grüsse
    Harald Jenk

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  3. Franziska Iseli

    Die Antwort ist also: „nein“.
    😉

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