Im Juli 2007 erliess die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern den Strassenplan für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen. Dieser sieht – neben baulichen Massnahmen – die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Umkreis des Kreisels Dorfplatz sowie eine Wechselsignalisation (Tempo 30 tagsüber, Tempo 50 nachts) auf Teilen der Bernstrasse vor.
Der Touring Club Schweiz (TCS) erhob gegen den Strassenplan Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Bern, der diese abwies. Der TCS gelangte darauf ans Verwaltungsgericht, welches den Entscheid des Regierungsrats im Dezember 2009 bestätigte. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde letztinstanzlich abgewiesen, was mich sehr freut.
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern prüft nun nach diesem Bundesgerichtsurteil das weitere Vorgehen zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen. Eine Neubeurteilung ist nötig, weil der Grosse Rat im Jahr 2008 eine entsprechende Kreditvorlage zurückgewiesen und eine Überarbeitung des Strassenplans verlangt hat.
Ich denke die Chancen stehen gut, dass eine neue Vorlage vom Grossen Rat genehmigt würde, falls auch die Gemeinde klar hinter dem Projekt steht. Angesichts der knappen kantonalen Finanzen müssen die Verkehrsprobleme innerhalb des bestehenden Strassennetzes gelöst werden und es ist klar, dass die Lebensqualität der Dörfer nicht länger dem Durchgangsverkehr geopfert werden darf. Tempo 30 erhöht nicht nur die Verkehrssicherheit sondern macht den Verkehr auch deutlich leiser.