Die Nummer 16 des „Touring“, der Mitgliederzeitung des TCS, enthielt einen Auszug aus dem Bussenkatalog für Velofahrende. Vermutlich umfasst der Auszug nicht alle möglichen Verkehrsregelverstösse, deren sich ein Velofahrer oder eine Velofahrerin schuldig machen kann, aber er erscheint mir doch die wichtigsten zu umfassen. Also, liebe potentielle Velorowdies, bevor ihr das nächste Mal ein Rotlicht missachtet, denkt daran, dass das meistens nicht nur sehr gefährlich ist, sondern auch recht teuer werden kann.
Auszug aus dem Bussenkataolog
( Stand Oktober 2010, Quelle Touring Nr. 16, 23. September 2010)
Loslassen der Lenkervorrichtung | 20 Fr. |
Mitführen von Gegenständen, welche die Zeichengebung verunmöglichen | 20 Fr. |
Sicherstellen vor einer wartenden Autokolonne | 20 Fr. |
Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahrer | 20 Fr. |
Verbotenes Nebeneinanderfahren | 20 Fr. |
Sich ziehen lassen | 20 Fr. |
Halten auf Fussgängerstreifen, wenn Verkehr stockt | 20 Fr. |
Nichtbeachten Allgmeines Fahrverbot | 30 Fr. |
Benützen eines Fussweges, ohne abzusteigen | 30 Fr. |
Rollstopp | 30 Fr. |
Unterlassen des Handzeichens beim Linksabbiegen | 30 Fr. |
Überfahren einer Sicherheitslinie innerorts | 40 Fr. |
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen | 40 Fr. |
Unerlaubtes Befahren des Trottoirs | 40 Fr. |
Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts | 40 Fr. |
Fahren ohne Licht bei unbeleuchteter Strasse nachts | 60 Fr. |
Nichtbeachten eines Lichtsignals | 60 Fr. |
Kopfhöhrer am Kopf | Verzeigung |
Telefonieren | Verzeigung |
Angetrunkenheit | Verzeigung |