Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) legte an einer Medienkonferenz in Bern ihre Gründe dar, weshalb sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Ablehnung der sogenannten Ausschaffungsinitiative und die Annahme des Gegenvorschlags empfiehlt. Eine ausländische Person, die missbräuchlich Sozialhilfe bezieht, soll gemäss Initiative ausgewiesen werden. Damit wird die aktuelle Missbrauchsbekämpfung torpediert. Denn angesichts dieser Konsequenzen für die Betroffenen samt ihrer Angehörigen würde eine Sozialbehörde wohl kaum Anzeige erstatten.
Für die SVP-Initianten steht der Sozialhilfemissbrauch auf derselben Stufe wie vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, schwere Sexualdelikte oder Menschenhandel. Die Initiative verletzt damit sowohl Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU wie auch solche des Völkerrechts.
Aus diesen Gründen empfiehlt die SKOS ein Nein zur Initiative. Im Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament sollen inbezug auf den Sozialhilfemissbrauch nur jene Personen ausländischer Herkunft ausgewiesen werden, deren Taten strafrechtlich relevant waren und die zu einer rechtskräftigen Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von über 18 Monate geführt haben. Aus taktischen Gründen, d.h. um die Initiative zu verhindern, empfiehlt die SKOS, diesem Gegenvorschlag zuzustimmen.