Die Velovignette wird abgeschafft

(Last Updated On: Februar 27, 2012)

Die Velonummer hat ausgedient: Nach dem Ständerat hat sich gestern Mittwoch auch der Nationalrat für deren ersatzlose Abschaffung ausgesprochen.

Ein Stück weit finde ich das schade, denn die Velovignette war auch ein Zeichen, dass das Velo ein Verkehrsmittel ist und nicht ein Spielzeug. Immerhin scheint man mit dem Garantiefond eine Lösung gefunden zu haben, dass eventuelle Unfallopfer auch noch das finanzielle Risiko tragen müssen, falls der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hat. Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Wegfall der Velovignette die Aufklärungsrate bei Velodiebstählen nicht noch weiter sinkt und damit die Diebstahlsversicherungskosten in die Höhe treibt.

Was mich aber natürlich freut ist, dass ich in Zukunft nicht mehr überlegen muss, ob ich aus Bequemlichkeit alle Velos mit Nümmerli ausrüsten soll  oder bei Velos, die ich weniger häufig brauche, mit einer Wechselnummer arbeiten soll. Zumindest kurzfristig, wird unser Familienbudget wohl etwas entlastet.

Für das Jahr 2011 muss die Velovignette jedoch noch gelöst werden, um haftpflichtversichert zu sein. Wer die gesetzlich vorgeschriebene Vignette nicht kauft und auf das Velo klebt, muss mit Kürzungen von Versicherungsleistungen rechnen.

Den Migros Spot Velovignette auf  Youtube werden spätere Generationen wohl nicht mehr verstehen.

Nachtrag – Medienmitteilung des ASTRA vom 21.2.2012

Bern, 21.02.2012 – Seit Anfang 2012 ist die Vignettenpflicht für Velos aufgehoben. Mit der Vignette fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegen über Dritten deckte. Velofahrenden ohne Privathaftpflichtversicherung droht eine Deckungslücke. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat dazu eine Informationskampagne gestartet.

Das Bundesparlament hat 2010 die ersatzlose Abschaffung der Velovignette beschlossen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist per Anfang 2012 in Kraft getreten. Die 2011er Vignette (inkl. Versicherungsschutz) ist allerdings noch bis 31. Mai 2012 gültig. Die neue Regelung gilt auch für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen und Elektrorollstühle bis 10 km/h. Weiterhin obligatorisch bleibt die Vignette jedoch für alle übrigen motorisierten Zweiräder, insbesondere Mofas und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h.Künftig kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Velofahrende verursachen. Neu muss somit nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt. Die Behörden gehen aber davon aus, dass rund zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen

Informationskampagne warnt vor Deckungslücke

Personen, die nicht versichert sind, müssen Fremdschäden aus der eigenen Tasche berappen. Mit einer Informationskampagne macht das ASTRA auf die mögliche Versicherungslücke aufmerksam. Auf Flyern und Plakaten in Poststellen, auf Gemeindekanzleien und beim Velofachhandel sowie an Veloveranstaltungen erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen. Zudem ist eine Internet-Seite aufgeschaltet worden.

1 Kommentar

  1. rittiner & gomez

    uns freut es uneingeschränkt. als radliebhaber lieben wir unsere räder ob spielzezg oder nicht sowieso.

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