Ein Hundegesetz für den Kanton Bern

(Last Updated On: Januar 17, 2012)

Vergangenen Dienstag haben wir in der Grossratskommission den Entwurf des neuen Hundegesetzes für den Kanton Bern beraten. Eigentlich ist ja ein Hundehaltergesetz. Gegenüber dem aktuellen Zustand sind die Änderungen nicht sehr gross, aber immerhin erlaubt es das neue Gesetz, gegen gefährliche Hunde und ihre Besitzer früher als heute Massnahmen zu ergreifen. Was aus finanziellen Gründen leider zu kurz kommt, ist die Prävention in den Kindergärten und Primarschulen, mit welcher vor allem der Kanton Neuenburg sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Ich bin noch am prüfen, ob ich diesbezüglich nicht einen Antrag stellen will, der die Gemeinden verpflichten soll, in Kindergärten und Schulen den Kindern den Umgang mit Hunden zu erklären. Den Aufwand könnten die Gemeinden im Gegensatz zum Kanton mit der Hundetaxe finanzieren.

Medienmitteilung der Kommission vom 17. Januar 2011:

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat das neue Hundegesetz des Kantons Bern positiv aufgenommen. Sie befürwortet insbesondere den pragmatischen Vollzug und die Eigenverantwortung, welche mit dem Gesetz umgesetzt werden sollen.

Das neue kantonale Hundegesetz soll die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung verbessern. Das Gesetz baut auf folgenden Pfeilern auf: Allgemeine Prävention gegen Konflikte mit Hunden, Pflichten für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung bei Problemfällen sowie Modernisierung der Bestimmungen über die Hundetaxe. Eigenverantwortung sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollen auch in Zukunft ermöglichen, dass im Kanton Bern im Hundewesen kein grosser Bewilligungs-, Kontroll- und Sanktionsapparat aufgebaut werden muss. Das Vernehmlassungsverfahren hat eine breite Zustimmung zur Vorlage ergeben.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates unter dem Vorsitz von Grossrat Marc Jost (EVP) hat sich bei der Behandlung des Hundegesetzes ausführlich über die Regelungen in anderen Kantonen informieren lassen. Vor diesem Hintergrund hat sie insbesondere das pragmatische Vollzugskonzept des neuen bernischen Hundegesetzes begrüsst. Auch in den übrigen Punkten hat sich die Kommission dem Antrag des Regierungsrates angeschlossen. Einzig in Bezug auf die Pflicht zur Entfernung von Hundekot hat sie sich für eine Verschärfung ausgesprochen: Wer einen Hund ausführt, soll dessen Kot überall – und damit nicht nur vom öffentlich zugänglichen Grund – entfernen müssen. Zudem hat die Kommission angesichts der weitgehend unbestrittenen Vorlage beschlossen, dem Grossen Rat die Durchführung nur einer Lesung zu beantragen.

In der Schlussabstimmung hat die Kommission das neue Hundegesetz einstimmig zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird sich mit der Vorlage voraussichtlich in der Märzsession 2012 befassen.

2 Kommentare

  1. Berner

    Was aus finanziellen Gründen leider zu kurz kommt, ist die Prävention in den Kindergärten und Primarschulen, mit welcher vor allem der Kanton Neuenburg sehr gute Erfahrungen gemacht hat.

    Das würde ich als sehr sinnvoll erachten und das Geld wäre sicherlich sehr gut „investiert“!

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  2. Harald Jenk

    Das Hundegesetz ist genehmigt. Am meisten zu reden gab die Beseitigung des Hundekots.

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