„Ivan der Vergewaltiger schon bald ein Schweizer?“ Nein, wollen wir nicht, aber eingebürgert würde Ivan schon heute nicht. Dafür braucht es keine neuen Verfassungsartikel. Die Initiative der SVP rennt bei Fällen schwerer Kriminalität offene Türen ein, den ausländische Kriminelle werden nach Verbüssung der Haftstrafe schon heute ausgewiesen. Dafür müssten nach dem Wortlaut der Initiative auch seit der Geburt in der Schweiz wohnhafte ausländische Mitbürger selbst für kleine Delikte ausgewiesen werden, was völlig unverhältnismässig ist und uns auch in den Beziehungen zur EU nur neue Probleme schaffen würde.
Den Gegenvorschlag des Parlamentes halte ich dagegen für akzeptierbar, wenn auch nicht für wirklich nötig, da er den heutigen Vollzug des Ausländergesetzes zwischen den Kantonen harmonisiert. Er hat den Vorteil, dass er die Tatschwere berüchsichtigt , keine Probleme in den Beziehungen zur EU schafft und mit dem Integrationsartikel den Bund verpflichtet, die Integration der ausländischen Bevölkerung aktiver zu unterstützen. Den ob wir wollen oder nicht, der Wohlstand der Schweizer und Schweizerinnen wird wegen der geringen Geburtenrate in der Schweiz je länger je mehr davon abhängen, dass genügend ausländische Arbeitskräfte einwandern.
Die wichtigsten Argumente für ein überzeugtes Nein zur Ausschaffungsinitiative:
Darum geht es:
Die Ausschaffungsinitiative der SVP will straffällige Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus automatisch und in jedem Fall ausschaffen. Dabei geht es um Straftäter, die wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikt, Vergewaltigung oder eines anderen schwerwiegenden Sexualverbrechen, Raub, Menschenhandels, Drogenhandels oder Einbruch verurteilt worden sind. Ebenso kompromisslos sollen Ausländerinnen und Ausländer ausgewiesen werden, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben – auch wenn es sich um Bagatelldelikte handelt.
Geltendes Recht genügt
Die Ausschaffungsinitiative suggeriert, dass die Ausschaffung von kriminellen Ausländern nicht möglich ist. Bereits heute werden jährlich ca. 750 straffällige AusländerInnen ausgeschafft. Bereits heute sind sowohl die Ausschaffung von Kriminaltouristen wie auch der Bewilligungswiderruf gesetzlich möglich und werden auch so praktiziert.
Klar verfassungs- und völkerrechtswidrig
Die Ausschaffungsinitiative verstösst vorsätzlich gegen das Völkerrecht sowie elementare verfassungsrechtliche Grundsätze. Der Ausschaffungsautomatismus der Initiative verletzt auch das Personenfreizügigkeitsabkommen und macht keine Interessenabwägung im Rahmen des verfassungs- und menschenrechtlich geschützten Privat- und Familienlebens.
Willkürlicher und unverhältnismässiger Katalog von Straftaten
Der von den Initianten aufgestellte Katalog von Straftaten, die zwingend zur Ausschaffung führen sollen, ist willkürlich und hat keinen Zusammenhang zur Tatschwere. Die Initiative verstösst in krasser Weise gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz und kann wegen des Einbezugs von Bagatelldelikten zu tausenden von Wegweisungen führen.
Auch Secondas und Terzeros sind betroffen
Die meisten Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz sind in der Schweiz aufgewachsen und viele schon hier geboren. Sie würden dann nach dem Verbüssen ihrer Strafe in ein Land ausgeschafft, das sie meist nur aus den Ferien kennen und dessen Sprache sie vielleicht gar nicht mehr sprechen. Unsere Gesellschaft kann sich nicht vor ihrer Verantwortung drücken: Wer hier geboren und aufgewachsen ist, gehört zu uns.
Rückfall in die Sippenhaft
Durch die Ausschaffung straffälliger Familienmitglieder werden die Familien mitbestraft: Kinder und Ehefrauen, die keine eigenständige Aufenthaltsbewilligung haben, sind direkt betroffen. Sie müssten die Schweiz zusammen mit dem ausgewiesenen Ehemann verlassen. Auch wenn straffällige Jugendliche ausgewiesen werden sollen, könnten die Eltern ihre Erziehungsfunktion nur wahrnehmen, wenn sie die Schweiz zusammen mit dem verurteilten Kind verlassen.
Danke für die klare Argumentation gegen die Ausschaffungsinitiative. Wenig verständlich finde ich allerdings, weshalb Sie nicht auch den Gegenvorschlag ablehnen. Warum?
Das Argument „Geltendes Recht genügt“ hat unterdessen ja nochmals wesentlich mehr an Geltung gewonnen, vgl. die Studie der EKM (Artikel dazu im Tages-Anzeiger), die zeigt, dass bereits heute ca. 750 AusländerInnen pro Jahr ausgeschafft werden. Die „Kuscheljustiz“-Slogans der SVP sind eine schlichte Lüge. Umso unnötiger auch der Gegenvorschlag.
Das Argument „Willkürlicher und unverhältnismässiger Katalog von Straftaten“ stimmt und spricht gegen die Ausschaffungsinitiative. Gegen den Gegenvorschlag spricht, dass bei ihm auch KLEINERE Straftaten innerhalb eines ganzen Jahrzehnts zusammengerechnet auch zur Ausschaffung führen können sollen, selbst wenn sie alle bedingt ausgesprochen wurden!
„Auch Secondas und Terzeros sind betroffen“ und „Rückfall in die Sippenhaft“ sind treffende Argumente. Aber auch sie betreffen den Gegenvorschlag ebenso.
Noch ein Hinweis: unter http://www.vor-die-tuer sind zwei gute Videos gegen die Ausschaffungsinitiative aufgeschaltet.
Natürlich ist der Gegenvorschlag nicht nötig, aber er hilft die Diskussion zu versachlichen. Ohne ihn würde die Ausschaffungsinitiative garantiert angenommen. Dass kleinere Straftaten innerhalb eines Jahrzehnts zusammengerechnet werden und zur Ausschaffung führen können, finde ich nicht schlimm. Wer dermassen unbelehrbar ist, ist selber schuld. Und der Integrationsartikel ist trotz allem Schlechtreden ein Plus.