Ergänzungsleistungen gegen Familienarmut

(Last Updated On: September 3, 2012)

Ergänzungsleistungen für Familien sind ein wirksames Mittel gegen Familien­armut: In der Schweiz leben mindestens eine Viertelmillion Kinder in einer von Armut betroffenen Familie. Sie sind arm, weil sie zum Beispiel in einer kinderreichen Familie oder mit einem alleinerziehenden Elternteil aufwach­sen.

Diese Armut hinterlässt Spuren im Lebenslauf eines Kindes. Ar­mutsbetroffene Kin­der haben öfter Probleme in der Schule, brechen häufiger eine Lehre ab und sind als Erwachsene selbst häufiger von Armut betroffen. 

Die von Armut betroffenen Familienhaushalte gehören oft zu den sogenannten «Working Poor»: Sie sind arm, obwohl sie einer Arbeit nachgehen. Dabei sind be­sonders viele Working Poor im Gastge­werbe oder im Detailhandel zu finden. Aber auch ein ansehnlicher Teil der Bäuerinnen und Bauern im ländlichen Raum gehö­ren zu den Working Poor. 

Zögernde Politik 

Dass Kinder- und Familienarmut in der reichen Schweiz überhaupt möglich ist, ist inakzeptabel: Die Schweiz könnte es sich als Gesellschaft leisten, keine Armut zu haben. Familienarmut als Problem und Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) als eine mögliche Lösung stehen denn auch seit mehr als zehn Jahren auf der poli­tischen Agenda. Ergänzungsleistungen für Familien könnten dazu beitragen, die Familienarmut in der Schweiz zu lindern, analog den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Familienergänzungsleistungen können aber nicht nur die Armut in den Familien verringern, sondern auch die Gemeinden bei der Sozialhilfe entlasten. 

Als Pioniermodell der Ergänzungsleistungen für Familien in der Schweiz wird das Tessiner Modell betrachtet. Bereits 1997 hat der Kanton Tessin die Kinderzulagen zu einer umfassenden Bedarfs­leistung für Familien ausgebaut. Zwei Jahre später wurde ein ähnliches Projekt auf Bundesebene initiiert, welches aber bis heute nicht realisiert werden konnte, so dass in der Zwischenzeit ver­schiedene Kantone eigene Initiativen lanciert haben. Als erster Kanton nach dem Tessin hat Solo­thurn 2010 Familienergänzungsleistungen eingeführt – und der Kanton Waadt folgte 2011 nach. 

Wichtiger Entscheid im Kanton Bern 

Im Kanton Bern steht demnächst der Entscheid zu Familienergänzungsleistungen an. Den Anstoss dazu gab Grossrat Daniel Steiner-Brütsch (EVP, Langenthal), dessen Vorstoss «Ergänzungsleis­tungen für einkommensschwache Familien als wirksames Mittel gegen Familienarmut» bereits im Januar 2009 vom Grossen Rat mit 81 Ja-Stimmen und 58 Nein-Stimmen überwiesen wurde. 

Trotz dieses klaren parlamentarischen Auftrages, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für Familienergänzungsleistungen zu schaffen, weigert sich der Regie­rungsrat des Kantons Bern bis anhin, solche Grundlagen auszuarbeiten. Damit wird das Parlament, welches mehrmals den Willen bekundet hat, Ergänzungsleistungen für Familien einzuführen, nicht ernst genommen. 

Infolgedessen hat EVP-Grossrat Daniel Steiner-Brütsch einen weiteren parlamenta­rischen Vorstoss in Form eines ausgearbeiteten Gesetzesvorschlages lanciert. Damit soll der Regierungsrat endlich zur Umsetzung des parlamentarischen Auftra­ges und zur Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien bewegt werden. 

In der kommenden Septembersession wird der bernische Grosse Rat über den er­wähnten, neuesten Vorstoss von EVP-Grossrat Daniel Steiner-Brütsch beraten. Es bleibt zu hoffen, dass das Parlament die Weichen richtig stellt. Denn: Was eine Familie zum Leben braucht, muss – wo nötig – mit Er­gänzungsleistungen gedeckt werden. Sie sind ein Schlüsselinstrument für die Armutsbekämpfung und können überdies als Grundrecht der von Armut betroffenen Kinder angesehen werden.

(Quellenangabe: Dieser Artikel stammt aus dem Newsletter vom 29. Oktober 2012 des Mediendienstes Hälfte, www.haelfte.ch )

 

 

 

 

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