
Mehr als die Hälfte der 388 bernischen Gemeinden sind Kleinstgemeinden mit weniger als 500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Diese Gemeinden haben teilweise Schwierigkeiten, ihre Behörden zu besetzen oder ihre Aufgaben selbständig zu erfüllen. Deshalb fördert der Kanton Gemeindezusammenschlüsse seit längerem, insbesondere durch finanzielle Anreize.
Um Gemeindefusionen im Kanton Bern noch stärker zu fördern, braucht es zusätzliche Impulse. Die Vorlage, welche nun in die Vernehmlassung geht, will die verfassungsrechtliche Bestandesgarantie der Gemeinden moderat lockern. Zudem sieht die Vorlage Kürzungsmöglichkeiten beim Finanzausgleich vor. Mit den entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesanpassungen werden die vom Grossen Rat mit zwei Planungserklärungen und zwei überwiesenen Motionen erteilten Aufträge umgesetzt.
Heute verbietet es die in der Kantonsverfassung verankerte Bestandesgarantie der Gemeinden, eine Fusion gegen den Willen der beteiligten Gemeinden anzuordnen. Mit einer moderaten Lockerung der Bestandesgarantie soll der Grosse Rat eine Fusion gegebenenfalls auch gegen den Willen der beteiligten Gemeinden anordnen können, wenn es kommunale, regionale oder kantonale Interessen erfordern. Dies soll namentlich in zwei Fällen möglich sein: Erstens, wenn eine Gemeinde nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgaben dauerhaft selbständig zu erfüllen. Zweitens bei einer Fusion von mehreren Gemeinden, wenn die Mehrheit der beteiligten Gemeinden und der Stimmenden dem Zusammenschluss zugestimmt haben.
Zudem schafft die Vorlage die Möglichkeit, Leistungen aus dem Finanzausgleich zu kürzen, wenn sich eine finanzschwache Gemeinde einem wirtschaftlich sinnvollen Zusammenschluss widersetzt.
Schliesslich will die Vorlage auch das Verfahren bei unbestrittenen Gemeindezusammenschlüssen vereinfachen. Neu soll für die Genehmigung von unbestrittenen Zusammenschlüssen der Regierungsrat zuständig sein. Heute ist für die Genehmigung in jedem Fall die grossrätliche Justizkommission zuständig, so dass das Verfahren auch in völlig unbestrittenen Fällen unnötig lange dauert.
Die vorgesehenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen sollen voraussichtlich im Juni 2012 der kantonalen Volksabstimmung unterbreitet werden und anfangs 2013 in Kraft treten.
Die Vernehmlassung zur Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes dauert vom 13. August 2010 bis am 13. November 2010.
Vernehmlassungsunterlagen