Heute haben wir im Grossen Rat eine Verfassungs- und Gesetzesänderung beraten, welche Hindernisse für die Gemeindefusionen im Kanton Bern beseitigen soll. Die sogenannte Bestandesgarantie der Gemeinden soll moderat für gewisse, klar definierte Fälle gelockert werden. Hier mein Votum während der Eintretensdebatte:
Herr Präsident
Herr Regierungsrat
geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Wir wissen es alle, die Gemeindegrenzen im Kanton Bern sind immer noch sehr stark durch die Geschichte bestimmt und nicht durch die Funktion der Gemeinden bzw. die Aufgaben, welche die Gemeinden heute erfüllen sollen..
Damit der Kanton Bern in der heutigen, globalisierten Welt seine Stellung behaupten kann, wird es aber immer wichtiger, dass die Gemeinden und der Kanton ihre Aufgaben effizient, rasch und vor allem koordiniert erfüllen. Je kleinteiliger das Puzzle der Berner Gemeinden aber ist, desto aufwändiger und langsamer ist die Koordination und desto grösser sind die Verluste durch Doppelspurigkeiten und Verzettelung.
Die Gemeinden sollten ihre Aufgaben im Sinne einer echten Gemeindeautonomie grundsätzlich auch selber finanzieren können und ihr Überleben nicht nur kantonalen Subventionen verdanken, was heute aber häufig nicht der Fall ist.
Und last but not least, die Gemeinden müssen auch das Gesetz korrekt anwenden und die Gemeindebehörden müssen funktionsfähig sein, was leider auch nicht mehr eine Selbstverständlichkeit ist.
Eine Reduktion der Gemeinden im Kanon Bern zu grösseren Einheiten ist deshalb eine Notwendigkeit.
Die heutigen Regelungen in Verfassung und Gesetzen sind zu stark am Erhalt der Gemeinden und zuwenig an einer effizienten Organisation orientiert. Das müssen wir korrigieren.
Die Existenz einer Gemeinde ist kein Selbstzweck und ist es auch in der Vergangenheit nie gewesen.
Heute diskutieren wir aber nur um einen sehr speziellen Aspekt der Gemeindeautonomie, nämlich die absolute Bestandesgarantie. Die ist noch gar nicht so alt. In den Berner Verfassungen des 19. Jahrhunderts, steht dazu nur, dass „die gegenwärtige Einteilung der Amtsbezirke in Gemeinden und Kirchgemeinden erhalten bleibt. Diese kann nur durch Gesetz und jeweiliger Anhörung der Beteiligten abgeändert werden.“.
Wenn wir die heutige absolute Bestandesgarantie, welche soweit ich weiss erst seit der Verfassung von 1993 besteht, jetzt etwas lockern, so haben wir zwar wieder eine etwas flexiblere Reglung, aber diese ist immer noch viel eingeschränkter als zur Zeit der Gründung des demokratischen Berns.
Mit der Lockerung der Bestandesgarantie geht also keine Jahrhunderte alte demokratische Tradition verloren. Dafür machen wir einen kleinen, aber wichtigen Schritt in Richtung einer zukunftsgerichteten Organisation des Kantons Bern, welche den Anforderungen einer globalisierten Welt gewachsen ist.
Artikel im Bund vom 29. Januar 2012
http://www.derbund.ch/bern/Ein-Mosaik-von-Minigemeinden/story/14288803
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My blog post: podatki 2013 (korta.nu)