Im Falle von Massenschäden fehlt uns Schweizerinnen und Schweizern ein wirksames Mittel, unsere Rechte in der Gruppe gerichtlich durchzusetzen. Jüngstes Beispiel: Schweizer Kleinanleger bei Lehman-Brothers und Kauphting Bank stehen wie der Esel am Berg, weil das Prozessrisiko riesig ist und sie keine Möglichkeiten besitzen, sich zu organisieren.
Die in der Schweiz heute bestehenden prozessualen Instrumente, Verfahren bei Massenschäden zu konzentrieren, sind untauglich. Bei hohen Streitwerten ist das Risiko eines Prozesses so hoch, dass niemand zu prozessieren wagt. Unser Rechtssystem leckt gewaltig! Studien belegen, dass wesentlich mehr Geschädigte von ihrem Recht Gebrauch machen würden, könnten sie gemeinsam mit anderen klagen.
Längst hat die Sammelklage in vielen Staaten Europas Einzug gehalten. Die Befürchtung, dass sich damit amerikanische Verhältnisse einstellen, ist vollkommen unbegründet. Frau Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo wird im September 2011 eine Motion einreichen, welche zum Ziel hat, das prozessuale Instrument der Sammelklage in die schweizerische Zivilprozessordnung aufzunehmen.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, sammelt die Stifung für Konsumentschutz SKS Unterschriften: > Petion Sammelklage . Je mehr Unterschriften zusammenkommen, desto mehr Gewicht erhält das Anliegen für mehr Gerechtigkeit.