Die Heilsarmee hat es also geschafft und darf die Schweiz am Eurovision Song Contest 2013 in Malmö vertreten. Die Wahl zeigt, dass die Heilsarmee trotz ihrem freikirchlichen und manchmal sektiererischem Verhalten in der Schweiz immer noch ein Sympathieträger ist. Musikalisch kommt es beim Eurovision Song Contest seit Jahren ja eh kaum noch auf die Qualiät drauf an und so ist die Wahl der Heilsarmeetruppe als Vertreter der Schweiz trotz dem braven Liedchens taktisch wahrscheinlich sogar sehr geschickt. Als grenzüberschreitende, religiöse Organisation hat sie meiner Meinung nach tatsächlich das Potential die seit Jahren andauernde Isolation der Schweiz am Eurovision Song Contest zu durchbrechen und es zumindest in die Finalrunde zu schaffen. Die Public Relation Abteilung der Heilsarmee hat mit dieser Kandidatur jedenfalls ganze Arbeit geleistet.
Für Spannung sorgt im Nachhinein zur Ausscheidung nun auch noch die Frage, ob die Band in ihren Heilsarmeeuniformen und unter dem Namen Heilsarmee auftreten darf oder nicht. Angeblich verstösst die Heilsarmee-Band gegen die Regeln des Contest-Veranstalters, der European Broadcasting Union (EBU). Die Statuten erlauben keine Beiträge, die «politischer oder ähnlicher Natur» sind. Auch kommerzielle Botschaften sind verboten. Meine Meinung: das Lied selber ist sicher nicht politischer als „Ein bisschen Frieden“, mit welchem Nicole vor 30 Jahren den Eurovision Song Contest gewann, und Kommerz ist ohnehin die Motivation aller Teilnehmer und aller Beiträge. Die Kleidung ist im Reglement nicht einmal erwähnt, ausser indirekt mit der Forderung, dass die Darbietung nicht anstössig sein darf. Dies ist sicher insofern ein heikler Punkt, als Freikirchen sicher nicht von allen gern gelitten sind, aber in der Vergangenheit gab es wohl auch schon etliche andere Darbietungen die nicht nur wegen der diskutablen musikalischen Leistung Anstoss erregt haben. Stellt sich noch die Frage, wenn sich Schweizer Fernsehen und Heilsarmee mit der EBU nicht einigen können, wann den die Disqualifizierung in Kraft tritt. Für das Marketing wäre ein Disqualifizierung nach dem Sieg wahrscheinlich gar nicht schlecht, da sie für noch mehr Aufregung sorgen würde. Und Marketing war ja schliesslich die Motivation für die Teilnahme.
Auszug aus dem Reglement für den Eurovision Song Contest 2013 (pdf):
1.2.2 g) The lyrics and/or performance of the songs shall not bring the Shows, the ESC as such or the EBU into disrepute. No lyrics, speeches, gestures of a political or similar nature shall be permitted during the ESC. No swearing or other unacceptable language shall be allowed in the lyrics or in the performances of the songs. No commercial messages of any kind shall be allowed. A breach of this rule may result in disqualification.