Hundegesetz für den Kanton Bern

(Last Updated On: Januar 19, 2011)
Nachdem ein einheitliches Hundegesetz auf Bundesebene gescheitert ist, hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Grundsatzbeschluss für ein kantonales Hundegesetz gefällt, wie er heute in einer Medienmitteilung mitteilt. Dieses soll die bewährten Einzelfallmassnahmen weiterführen und zudem präventiv wirkende Vorschriften zur Hundehaltung umfassen. 

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich in den letzten Jahren stets für eine gesamtschweizerische Lösung für die Problematik der gefährlichen Hunde ausgesprochen. Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Nationalrat die Möglichkeit für ein eidgenössisches Hundegesetz jedoch definitiv verworfen. Diese neue Ausgangslage veranlasste die Volkswirtschaftsdirektion dazu, umgehend eine Standortbestimmung vorzunehmen. Sie hat den Regierungsrat deshalb anlässlich einer Aussprache mit der neuen Situation befasst. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass es nach dem Scheitern der Bundeslösung an den Kantonen ist, die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung zu verbessern. Er stimmt deshalb dem Vorschlag der Volkswirtschaftsdirektion für die Erarbeitung eines kantonalen Hundegesetzes zu. Mögliche Pfeiler eines solchen Gesetzes sind präventiv wirkende Vorschriften zur Hundehaltung, ein Versicherungsobligatorium sowie die Optimierung des Vollzugs. Daneben sollen die bewährten einzelfallweisen Massnahmen gegen problematische Hunde und ihre Halterinnen und Halter weitergeführt werden. Schliesslich wird auch das aus dem Jahr 1903 stammende Gesetz über die Hundetaxe zu überprüfen sein. Die Gesetzgebungsarbeiten werden umgehend an die Hand genommen, damit bereits im Sommer 2011 das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden kann.

Ich bin froh, dass es in der Sache dank dem raschen Reagieren von Regierungsrat Rickenbacher nun endlich vorwärtsgeht. Eigentlich wollte ich die Fragestunde in der kommenden Grossratssession nutzen, um diesbezüglich eine Frage zu stellen. Das ist nun aber erfreulicherweise nicht mehr notwendig. Was den Inhalt des Gesetzes angeht, wird man das Vernehmlassungsverfahren abwarten müssen. Ob der völlige Verzicht auf das Verbot von gewissen Hunderassen der richtige Weg ist, davon bin ich noch nicht überzeugt. Das Ziel des Gesetzes muss die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor bissigen Hunden sein.

4 Kommentare

  1. Zaugg Eva

    Sehr geehrter Herr Jenk

    Im Internet bin ich auf Ihre Webseite hier, resp. den eingangs erwähnten Artikel gestossen, welchen ich aufmerksam gelesen habe (http://www.jenk.ch/politik/hundegesetz-fur-den-kanton-bern/ ).

    Ihren Schlusssatz, Zitat: „Das Ziel des Gesetzes muss die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor bissigen Hunden sein.“, möchte ich so nicht unkommentiert stehen lassen. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, Ihnen als Fachperson, das heisst als Ausbildnerin von Hundetrainer/innen (SKN anerkannt, BVET Ref. 08/0003 pro cane familiari – http://www.pro-cane-familiari.ch ), zertifizierte Verhaltenstrainerin, Hundetrainerin und zert. Verhaltensberaterin (www.eva-zaugg.ch)) meine Gedanken zukommen lassen:

    Meiner Meinung nach muss das Ziel des kantonalen Gesetzes sein, Unfallprävention dadurch zu ermöglichen, dass fundiert ausgebildete Hundehaltende sich als vorausschauende und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit bewegen. Bildung schafft Wissen, Wissen kann schützen!
    Kein Gesetz kann Menschen vor Hundebissen schützen, Unfälle werden immer passieren, auch mit verschärften Gesetzen… – allerdings kann das entsprechende Risiko dank sachkundigen Menschen minimiert werden:

    >> Sorgfältig und fachkundig ausgebildete Hundehaltende sind verantwortungsbewusst, pflegen achtsamen, liebevollen Umgang mit Hund, Mitmenschen und Umwelt. Unpassendes Verhalten des Hundes wird weder mit Gewalt noch mit Ignoranz, sondern tiergerecht und effizient bearbeitet. <<

    Sie zweifeln den beabsichtigten Weg an, im neuen Hundegesetz von Rassenverboten abzusehen. Ich kann diese Absicht des Regierungsrates nur unterstützen:
    Die Gefährlichkeit kann in keinem Fall generell einer Rasse zugeschrieben werden, sondern muss individuell und aufgrund der jeweiligen entsprechenden Situation, in welcher z.B. aggressives Verhalten aufgetreten ist, betrachtet / analysiert werden. Viele renommierte Wissenschaftler/innen haben sich diesem Thema zugewandt und einige interessante Tatsachen in ihren Studien zu Tage gebracht (auf Wunsch kann ich Ihnen gerne Weblinks dazu schicken). – So wie dem Aussehen (Phänotyp) keine Rasse eindeutig zugeschrieben werden kann (namentlich bei Mischlingen), kann auch die Gefährlichkeit nicht katalogisiert / inventarisiert werden.
    Der Ansatz aus dem leider verworfenen nationalen Hundegesetz, wonach keine Rassen verboten werden, sondern eine Bewilligungspflicht für Hundetypen (merke: nicht -rassen, sondern -typen!!) eingeführt werden soll, kann ich durchaus befürworten. Diese Bewilligungspflicht kann Sinn machen und wäre in Verbindung mit Bildung ein gangbarer Kompromiss einerseits – andererseits auch konkreter Menschen- UND Tierschutz!
    Demzufolge ist auch hier der Weg der fundierten, wisschaftlich aktuellen sowie begründeten Ausbildung von (angehenden) Hundehaltenden nur zu stützen.

    Ich freue mich, wenn Sie meinen Gedanken aufmerksam gefolgt sind. Haben Sie Fragen? Ich stehe Ihnen gerne für möglichen Austausch und/oder Beratung zur Verfügung.

    Herzliche Grüsse
    _________________________________
    Eva Zaugg
    Ausbildungsleiterin pro cane familiari

    Antworten
  2. Harald Jenk

    Sehr geehrte Frau Zaugg

    Vielen Dank für Ihre interessanten Überlegungen. Was mich stört ist, dass es Hunde gibt (egal ob Rasse oder Typ), die extra auf Agressivität gezüchtet werden und auch gerade wegen dieser Eigenschaft von einigen Leuten mit Vorliebe gehalten werden. Kommt es zu einem Unfall ist die Wahrscheinlichkeit, dass schwere wenn nicht gar tödliche Verletzungen entstehen, so wie ich das zumindest den Medien entnehme, einfach grösser. Mit einer guten Erziehung der Halter und der Hunde, kann man möglicherweise die Unfallhäufigkeit etwas reduzieren, aber kann man auch die Schwere der Unfälle reduzieren? Immerhin handelt es sich bei der Hundehaltung in der heutigen Gesellschaft nur um ein Hobby und nicht um eine Notwendigkeit, mit Ausnahme der Hirtenhunde.

    Freundliche Grüsse

    Harald Jenk

    Antworten
  3. Eva Zaugg

    Sehr geehrter Herr Jenk

    Bitte gerne geschehen.

    Keinesfalls ist die Hundehaltung „nur“ ein Hobby: Wir kennen in unserem Land – sogar in der Tierschutzverordnung unter Kapitel 3., 10. Abschnitt, Art. 69 ff folgende Einsatzzwecke. Unterschieden werden:
    a) Nutzhunde,
    b) Begleithunde,
    c) Hunde für Tierversuche.

    Als Nutzhunde gelten:
    a) Diensthunde,
    b) Blindenführhunde,
    c) Rettungshunde,
    d) die von Ihnen erwähnten Herdenschutze,
    e) Treibhunde,
    f) sowie Jagdhunde.

    Die Ausbildung von Ausbildenden von Diensthunden und Sport-Schutzhunden ist in der TSchV verschärft geregelt, die Kontrolle obliegt den Kantonen. Anderweitig ist es nach unserem Landesrecht verboten, Hunde unter anderem auf Aggressivität hin zu züchten, cf. TSchV Art. 28 ff.

    Sie stützen sich in Ihren Kommentaren auf die Tagespresse / Aussagen aus den Medien. Ich lege Ihnen ans Herz, wenn Sie sich sachlich und kompetent mit dem Thema „Hunde“ befassen möchten, setzen Sie sich bitte mit Fachpersonen aus allen betroffenen Gebieten in Verbindung und zitieren Sie bitte nicht emotional und irrational gefärbte Schlagzeilen aus der Tagespresse, welche wissenschaftlich unbegründet, resp. wissenschaftlich widerlegbar sind.

    Wir kennen das Strassenverkehrsgesetz Herr Jenk. Alle Autofahrer/innen kennen die „Spielregeln“, welche auf unseren Strassen gelten. Sind deshalb schlimmste und schwerste Verkehrsunfälle vermeidbar? Kennen wir deshalb keine Strassenrowdies?

    So viel meine Gedanken zu Ihrer Frage nach der Schwere der Unfälle – Und ich meine jawohl: mehrheitlich werden diese schweren Unfälle auch zukünftig nicht häufiger auftreten, als dass sie es heute schon nicht tun.

    Beste Grüsse – Eva Zaugg –

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