Das neue Hundegesetz kommt in den Grosse Rat

(Last Updated On: Dezember 9, 2011)

Der Regierungsrat hat zuhanden des Grossen Rates das neue Hundegesetz verabschiedet. Dieser wird sich mit der Vorlage voraussichtlich in der Märzsession 2012 befassen. Das Gesetz soll mittels Prävention, Pflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter sowie repressiver Massnahmen in Problemfällen eine sicherere und gesellschaftsverträglichere Hundehaltung ermöglichen. Zudem wird die Hundetaxe modernisiert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinden ausgerichtet. 

Das neue kantonale Hundegesetz deckt den Handlungsbedarf ab, der nach dem Scheitern eines einheitlichen Hundegesetzes auf Bundesebene im Dezember 2010 in den Kantonen entstanden ist. Es soll die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung mit pragmatischen Massnahmen verbessern. Das Gesetz baut auf folgenden Pfeilern auf: Allgemeine Prävention gegen Konflikte mit Hunden, Pflichten für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung bei Problemfällen sowie Modernisierung der Bestimmungen über die Hundetaxe. Dabei soll der Vollzug des Hundewesens durch Kanton und Gemeinden auch weiterhin mit einem vernünftigen Aufwand bewältigt werden können. Eigenverantwortung sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollen auch in Zukunft ermöglichen, dass im Kanton Bern im Hundewesen kein grosser Bewilligungs-, Kontroll- und Sanktionsapparat aufgebaut werden muss. (Auszug aus der  Medienmitteilung vom 9.12.2011).

Mein Kommentarg: Zunächst einmal bin ich sehr zufrieden,  dass Regierungsrat Rickenbacher  und seine Leute in so kurzer Zeit einen Gesetzesvorschlag erarbeitet haben, nachdem das selbe Vorhaben auf nationaler Ebene kläglich gescheitert ist. Der Ansatz des Gesetzes  erscheint mir pragmatisch und zumindest theoretisch auch wirkungsvoll zu sein. Der Verzicht auf ein Rassenverbot ist zwar verständlich, aber der kürzliche Vorfall, wo eine Hundehalterin von den eigenen Hunden zerfleischt wurde, lässt trotzdem wieder Zweifel hochkommen.  Die Wirkung des Hundegesetzes wird stark davon abhängen, ob die Hundehalter und Hunde die obligatorischen Kurse auch tatsächlich besuchen und dabei das Nötige lernen und danach auch anwenden. Ohne einen zusätzlichen Kontroll- und Sanktonsaufwand seitens Kanton und Gemeinden habe ich diesbezüglich leider Zweifel. Allenfalls könnte ein Ansatz sein, dass gewisse Rassen oder gewissen Rassen ähnliche Hunde regelmässig vorgeführt werden müssten. Noch habe ich die akutelle Fassung nicht im Wortlaut erhalten, aber da die Sitzung der vorberatenden Kommission schon im Januar stattfindet, wird dies wohl eine meiner Ferienlektüren sein.

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