In den letzten Jahren hat sich die Vermögen der 100 reichsten Personen in der Schweiz mehr als verfünffacht, und fast 3000 Personen erzielen heute ein Einkommen von jährlich über einer Million Franken. Vor 15 Jahren gab es noch 500 Einkommensmillionäre. Es ist erstaunlich, wie der Reichtum in der Schweiz ansteigt, und bedenklich wie ungleich er verteilt ist. Ein Prozent der Bevölkerung besitzt so viel wie die restlichen 99 Prozent. Fast die Hälfte der ungefähr 40 Milliarden Franken Erbschaft im letzten Jahr haben das Vermögen von Milliardären bereichert: Je reicher jemand ist, desto grösser die Chance, dass er oder sie noch reicher wird. Und das wird sich so schnell nicht ändern, weil die Generation der über 65jährigen mehr als die Hälfte der Vermögen in der Schweiz besitzt.
Für mich ist klar: die Umverteilung des Reichtums von unten nach oben muss aufhören. Ich unterstütze daher die Initiative für eine nationale Erbschaftssteuer, deren Ertrag zu einem Drittel den Kantonen und zu zwei Dritteln der AHV zukommen. Die Erbschaftssteuer ist effizient, weil sie weder Konsum noch Arbeit besteuert. Und sie ist gerecht, weil sie Erbschaften unter 2 Millionen ausnimmt, und KMUs sowie Landwirtschaftsbetriebe nicht betrifft.
Unterschriftenbögen zum Ausdrucken auf http://www.erbschaftssteuerreform.ch/
Die Inhalte der Initiative in Kürze:
- Die AHV wird neu auch aus den Erträgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer finanziert (Ergänzung von Art. 112 BV)
- Die Kompetenz, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, geht von den Kantonen auf den Bund über (neuer Art. 129a BV). Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages erhalten.
- 2/3 der Steuereinnahmen gehen zweckgebunden an die AHV.
- Besteuert wird der Nachlass von natürlichen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist, nicht die einzelnen Erben. Die Schenkungssteuer wird beim Schenkgeber erhoben.
- Hohe Freibeträge sorgen dafür, dass der Mittelstand nicht belastet wird:
– Allgemeiner Freibetrag: CHF 2 Mio.
– Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke: CHF 20‘000 pro Jahr und beschenkte Person - Zuwendungen an Ehepartner / registrierten Partner sowie an steuerbefreite juristische Personen sind steuerfrei.
- Die Steuer wird mit einem einheitlichen Satz von 20% ausgestaltet.
- Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.
Umfrage
Ich lehne eine Erbschaftssteuer ab. Eine Erbschaftsteuer ist ungerecht und alles andere als sozial. Die vererbten Vermögen wurden bereits versteuert. Zudem würde eine Erbschaftssteuer die Weiterführung eines vererbten Unternehmens und damit Arbeitsplätze gefährden.
Was, wenn ein Kind von den Eltern ein Unternehmen erbt und es weiterführen möchte? Wie soll es die Erbschaftssteuern bezahlen? Aus dem Eigenkapital der Firma? Eigenkapital schwächen? Kredite aufnehmen? Leute entlassen und die Firma in Einzelteile zerstückeln um sie zu Geld zu machen?
Der linke Populismus, der einen auf Sozialneid macht, bringt unser Land nicht weiter.