Kleine Juradebatte im Grossrat

(Last Updated On: Dezember 20, 2012)

Eine Motion der SVP war heute eine teilweise Vorwegnahme der Diskussion, welche wir betreffend der Revision des Sonderstatutsgesetzes nächstes Jahr noch haben werden. Umstritten ist insbesondere, ob die Gemeinden auch separat über ihre Zugehörigkeit zum Kanton Bern oder zum Kanton Jura abstimmen sollen können.

Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung im Jura Bernois beim Kanton Bern bleiben will, schliesse aber nicht aus, dass es in einzelnen Gemeinden durchaus auch eine Mehrheit für einen Kantonswechsel geben kann. Dass der Kanton Jura der Bevölkerung im Berner Jura eine erneute Abstimmung aufdrängt und um die Chancen zu erhöhen nach einer absehbaren Niederlage im Berner Jura als Einheit, noch Abstimmungen auf Gemeindeebene durchsetzen will, finde ich auch sehr mühsam. Auch deshalb, weil immer nur die Frage gestellt wird, ob Teile des Berner Juras zum Kanton Jura wechseln sollen und nie ob Teile des Kantons Jura zum Kanton Bern wechseln wollen.

Die ganzen zugegebener mühsamen Diskussionen und Stürmereien haben aber auch einen grossen Vorteil: Die Region Berner Jura bleibt im Kanton Bern bzw. in den Medien im Gespräch und macht auch neugierig sie zu entdecken. Und zu entdecken gibt es im Berner Jura Vieles.

Botta-Turm von Moron oberhalb von Malleray

Musée jurassien des Arts in Moutier

 > www.jurabernois.ch 

Nachtrag

20. Dezember 2012 – Medienmitteilung; Regierungsrat: Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den gemeinsamen Antrag mit der vorberatenden Kommission des Grossen Rates zum Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel verabschiedet. Die Gesetzesrevision schafft die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung einer regionalen Volksabstimmung im Berner Jura über seine institutionelle Zukunft.

Die vom Grossen Rat zu beratende Revision des Sonderstatutsgesetzes basiert auf der Absichtserklärung der Regierungen der Kantone Bern und Jura. Die am 20. Februar 2012 unterzeichnete Vereinbarung regelt unter anderem auch den Vorgang beim Durchführen von Gemeindeabstimmungen, bei denen es um den Übertritt der fraglichen Gemeinden zum Kanton Jura geht bzw. umgekehrt um den Verbleib der fraglichen Gemeinden im Kanton Bern. Dies für den Fall, dass sich die Bevölkerung des Berner Juras in der geplanten Konsultativabstimmung mehrheitlich gegen die Aufnahme des Prozesses zur Gründung eines neuen Kantons entschieden haben sollte.

Zwischen Regierungsrat und der Kommission besteht eine grundsätzliche Differenz. Die Kommission verlangt, dass sich das Verfahren auf eine regionale Abstimmung beschränkt. Falls der Berner Jura in der regionalen Abstimmung das Verfahren zur Bildung eines neuen Kantons mit dem Kanton Jura verwerfen würde, lehnt die Kommission allfällige Abstimmungen in bernjurassischen Gemeinden über deren Übertritt zum Kanton Jura ab.

Damit spricht sich die Kommission gegen eine Bestimmung der von den Regierungen Bern und Jura unterzeichneten Absichtserklärung aus. In dieser hat sich der Regierungsrat verpflichtet, dem Grossen Rat Rechtsgrundlagen vorzulegen, welche das Durchführen von kommunalen und kantonalen Abstimmungen über den Übertritt dieser Gemeinden zum Kanton Jura zu ermöglichen, sofern die Gemeinden innert zwei Jahren nach der Abstimmung danach ersuchen. Der Grosse Rat erhielte in einem solchen Fall die Möglichkeit, über den Antrag einer Gemeinde zu entscheiden. Das Recht von Gemeinden, einen Kantonswechsel zu beantragen, stützt sich auf die Bundesverfassung.

Sollte die Frage eines allfälligen Vorgehens bei Gemeindeabstimmungen jetzt ausgeklammert werden, würde dies nach Auffassung der Regierung dazu führen, dass sich die Jurafrage in absehbarer Zeit politisch nicht lösen lässt. Deshalb empfiehlt die Regierung dem Grossen Rat, den Antrag der Kommission abzulehnen und das Gesetz gemäss seinem Antrag zu verabschieden.

Ich teile die Beurteilung des Regierungsrates.

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