Auf Kaffeefahrt mit der Vilsana AG

(Last Updated On: Juli 10, 2013)

Kürzlich habe ich wieder einmal eine Einladung zu einer der berüchtigten Kaffeefahrten erhalten, diesmal von der Vilsana AG in Mettau. Die Liste der Geschenke, die ich und meine Frau bei Erscheinen angeblich erhalten würden, ist eindrücklich und als Tüpfelchen aufs i werden uns als angebliche Gewinner eines 3. Preises erst noch 3000 Franken  in bar versprochen. Wie so eine Kaffeefahrt zu einer ominösen Schaukäserei in der Realiät abläuft und wie die „Gewinner“ von den Verkäufern bedrängt, wenn nicht gar bedroht werden, damit sie Ramsch zu Luxuspreisen kaufen, kann man auf der Internetseite von . http://saschak.ch/abzocke-vilsana-product-ag-ladt-zur-kaffeefahrt/ nachlesen. Also Finger weg von solchen Einladungen und in den Papierkorb damit!

Nachtrag vom 14. März 2012: Dass dieser Blogartikel so häufig angeklickt wird, lässt wohl darauf schliessen, dass Vilsana bei der Werbung mit der grossen Kelle anrichtet. Erstaunlich, dass dies auch drei Monate nach dem Inkrafttreten des Kaffeefahrtenverbotes immer noch der Fall ist.

Nachtrag: Die Recherchen von «Espresso» zur Kaffeefahrten-Firma «Vilsana Product AG» haben Folgen: Die Handelsregisterämter von Zürich und Zug prüfen, ob die Firmen von Vilsana-Chef Peter Mählmann aus dem Handelsregister gelöscht werden müssen. (srf espresso)

11 Kommentare

  1. Schneider Alex

    Nein, nicht in den Papierkorb! Erstatten Sie eine Anzeige bei:
    Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg. Schildern Sie ihre Erlebnisse bei der Kaffeefahrt.
    Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg
    Kirchplatz 2
    Postfach
    4310 Rheinfelden
    Tel.: 061 836 96 66
    Fax: 061 836 96 60

    Jeder Detailhändler ist verpflichtet, die Preise seiner Produkte anzuschreiben und diese zum angeschriebenen Preis zu verkaufen. Wer Gewinnversprechungen macht und diese nicht einhält macht sich strafbar! Die Behörden im Aargau schlafen. Der Vilsana AG in Mettau muss das Handwerk gelegt werden!

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  2. Harald Jenk

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurde an die neuesten Gegebenheiten angepasst. Die Bestimmungen treten im April 2012 in Kraft. Neu gelten falsche Gewinnversprechungen (besser bekannt als „Kaffeefahrten“) als unlauter, aber auch die Nichtbeachtung des Sterneintrags im Telefonbuch oder Geschäftsmodelle, die nach dem Schneeballprinzip funktionieren. Sensationelles Herzstück der Neuregelung ist aber die Bestimmung, dass missbräuchliche einseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen (Klauseln im „Kleingedruckten“) ungültig sind.

    Die Stiftung für Konsumentschutz hat die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten 2012 unmittelbar betreffen, auf einem Merkblatt zusammengetragen.

    http://konsumentenschutz.ch/files/12_01_Merkblatt_Gesetzesaenderungen%202012_ab.pdf

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  3. Peter Wäckerle

    2. April und schon ist die erste Schreibe der Vilsana bei uns im Briefkasten, bzw. die erste Beschwerde bei fair-business@seco.admin.ch eingereicht.

    Bleibt zu hoffen, dass diesen Wegelagerern endlich der Prozess gemacht wird.

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  4. Tobler Manuela

    Auch ich habe ein Schreiben der Vilsana AG erhalten, wonach ich SFr.3000.- gewonnen habe und diese zur Auszahlung bereit stehen und zwar anlässlich der Carfahrt zum Thunersee vom 1.6.2012. Ich habe schon einiges gesehen, aber dies übertrifft alles, in den meisten Fällen geht es ja nur darum, dass man als möglicher Gewinner gehandelt wird. In diesem Fall steht schwarz auf weiss, dass man gewonnen hat! Ich werde mich wie viele andere an die hierfür zuständige Stelle wenden,in der Hoffnung, dass sochen betrügerischen Firmen endlich das Handwerk gelegt wird.

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  5. Harald Jenk

    Sie handeln völlig richtig, wenn Sie Beschwerde einreichen. Die zahlreichen Besucher auf meinem Blogartikel zeigen mir, dass Vilsana zur Zeit äusserst viel Werbung macht.

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  6. Harald Jenk
  7. Margrit Testardi

    Hallo auch ich habe eine solche Werbefahrt erhalten für den 31 Mai 2012 am Thunersee.Jetzt bin ich am zweifeln was ich tun soll den ich habe mich angemeldet.Muss ich jetzt die Werbefahrt antreten?Was kann mir passieren wenn ich nicht gehe.

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  8. Harald Jenk

    Guten Tag Frau Testardi

    Gehen Sie auf keinen Fall hin! Dass sie sich angemeldet haben spielt keine Rolle. Vilsana kann und wird Sie wegen der Anmeldung nicht belangen.

    Freundliche Grüsse

    Harald Jenk

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  9. shortnat

    habe gestern der SECO geschrieben und heute eine Antwort erhalten, dass diese nun rechtlich gegen die Firma vorgehen wird. Es geht wohl so seine Zeit, bis die Behörden aktiv werden, denn ich denke, die SECO hat schon einige Bemerkungen über die Vilsana erhalten…

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  10. Harald Jenk

    @shortnat
    Sehr gut. Ich habe leider auch den Eindruck, dass es den Behörden nicht pressiert.

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  11. Piz

    Wir sind enttäuscht. Wir (zu driet) wollten heute auf die Kaffeefahrt von Roggwil,Haltestelle Bahnhof ASM der Vilsana Product AG zum Vierwaldstättersee,Abfahrtszeit 7:05h anwesend 6:50h Wartezeit 2:30Std.aber kein Car ich hoffe sie sind aufgeflogen.Es sollte eigentlich Ausflug werden. Vor 14 Tage haben wir unsere Gäste informiert das das Restaurant am 24.5.2012 geschlossen bleibt,für den 3000.-Sfr. Gewinn zu holen.
    Auf der Bestätigung der Vilsana ist der
    Hinweis: Dies ist eine Festbuchung!!
    Bitte denken Sie daran, dass bei Nichtantritt dieser Fahrt Ihre resevierten Pläze unbesetzt bleiben, was zur Folge hätte, dass Sitzpläze im Car nur zum Teil belegt werden. Bei Nichtantritt dieser Reise behalten wir uns vor, ihnen die Planungskosten in Rechnug zu stellen.Es ist nur möglich,ihnen einen günstigen Ausflug anzubieten, wenn diese von Ihnen festgebuchte Sonderfahrt auch in Anspruch genommen wird. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für diese Sonderfahrt angemeldet haben. Dementsprechend haben wir die Fahrt auch für Sie organisiert. Die fahrt findet bei jedem Wetter statt.
    So schreibt Vilsana, aber wo bleibt der Car? Wer zahlt den Betriebs Ausfall? Es ist eine Frechheit Leute an der Nase herum zu führen!

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