Reklamen und Plakate sind Teil des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens, aber die immer zahlreicheren Plakatewände sind ja nur in den seltensten Fällen auch eine Bereicherung für das Ortsbild. Ich werde der von der Gemeinde Köniz erarbeiteten Reklameordnung, welche den Plakatwildwuchs in geordnete Bahnen lenken will, an der Abstimmung vom 23. September 2012 deshalb zustimmen. Das Reklamereglement ist schlank, klar und verständlich. Mit ihm geben wir der Gemeinde einerseits die Möglichkeit, Auswüchse zu verhindern, die Ortsbilder wirkungsvoll zu schützen und zu unserer Umgebung Sorge zu tragen, ohne andererseits bürokratischen Mehraufwand zu treiben oder übermässig in die Rechte der Einzelnen einzugreifen.
Die Reklameordnung der Gemeinde Köniz ermöglicht:
– Die Beschränkung der Anzahl Reklamen zum Schutz des Ortsbildes und der Landschaft.
– Ein verträgliches Mass der Plakatierung entlang der städtischen und ländlichen Hauptachsen sowie in den Bahnhofgebieten.
– Eine weitgehend freie Gestaltung von Eigenreklamen in den Baugebieten.
– Die Beachtung umweltrelevanter Aspekte wie Lichtemissionen.
Zwar originell aber eher unnötig finde ich die ebenfalls vorgesehene Schaffung zusätzlicher Plakatierungszonen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen entlang der Hauptverkehrsachsen bei Ortseingängen. Gemäss dem übergeordneten Recht sind Reklamen für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen während höchstens sechs Wochen vor und bis fünf Tage nach der Veranstaltung innerorts und innerhalb der Bauzone ohnehin baubewilligungsfrei. Durch die Schaffung von VWA-Zonen werden den Interessierten von der Gemeinde an geeigneten Standorten nun noch zusätzliche Gebiete für baubewilligungsfreie VWA-Reklamen zur Verfügung gestellt. In den VWA-Zonen sind neben Plakaten auch Werbeplanen und andere Gegenstände zugelassen. Konkret geht es wohl vor allem darum, die zunehmende, illegale Plakatiererei der Bauern zu legalisieren. Immerhin setzt die Gemeinde hier klare Regeln, was das wilde Plakatieren betrifft, aber sie wird die Einhaltung dieser Regeln dann auch noch durchsetzen müssen.
Mehr Informationen über das Reklamereglement gibt es in der Botschaft zur Volksabstimmung vom 23. September 2012.