Mehr Freiheit bei der Namenswahl

(Last Updated On: Dezember 23, 2009)

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) solle geändert werden, damit die Betroffenen selbst entscheiden könnten, ob sie ihren Namen oder dessen Schreibweise ändern wollten, teilte der Verein «Second@s Plus Aargau» vor kurzem mit. (www.derbund.ch vom 12.2.2009)
Ich finde die Idee sehr gut. In Schweden können die Bürger schon seit Jahren mindestens einmal im Leben ihren Namen wechseln. Die Hauptmotivation ist, dass sehr viele Leute denselben Nachnahmen haben (Andersson, Nilsson, etc), so wie es bei uns viele Müllers und Meiers gibt. Es kommt leicht zu Verwechslungen und im Telefonbuch findet man nur mit Mühe die richtige Nummer. Für die Verwaltung, Versicherungen und Banken ist in Schweden ohnehin nicht der Name sondern die bei Geburt oder Einwanderung vergebene, persönliche und eindeutige Identifikationsnummer, wie wir sie in der Schweiz seit Anfang von diesem Jahr auch kennen, relevant. Es steht uns Schweizern also nichts im Wege, uns mit einer Anpassung des Zivilgesetzbuches bei der Namensgebung mehr Freiheit zu gewähren.

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