Mitwirkung Revision Baureglement Köniz zwecks Förderung der erneuerbaren Energien

(Last Updated On: August 7, 2013)

Die Gemeinde Köniz nützt ihre Gemeindeautonomie und macht bei der Energiewende  vorbildhaft vorwärts und schickt eine Teilrevision des Baureglementes in die öffentliche Mitwirkung. So sollen in Zukunft nur noch Neubauten mit einem hohen Anteil an erneuerbarer Energie gebaut werden. Zudem sollen Bauten, die bezüglich Energieeffizienz und Anteil erneuerbarer Energie besonders vorbildlich erstellt werden, in gewissen Fällen von einem Nutzungsbonus profitieren können.

Heutige Wärmeversorgung und Einsatz der Energieträger sowie die Ziele für die Jahre 2025 und 2035 (Quelle: Richtplan Energie der Gemeinde Köniz)

Heutige Wärmeversorgung und Einsatz der Energieträger sowie die Ziele für die Jahre 2025 und 2035 (Quelle: Richtplan Energie der Gemeinde Köniz)

Nach heutigem Kantonalem Energiegesetz dürfen bei neuen Gebäuden und bei der Erweiterung von Gebäuden höchstens 80 Prozent des zulässigen Wärmebedarfs mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden. În das Baureglement von Köniz soll nun eine Bestimmung aufgenommen werden, welche diesen Anteil auf 20% beschränkt. Die Bestimmung lässt offen, wie der Rest des Wärmebedarfs gedeckt wird. Eine wichtige Möglichkeit ist die Reduktion des Wärmebedarfs unter die zulässige gesetzliche Norm. Dies geschieht durch bessere Isolation der Gebäude. Der verbleibende Rest an Wärmebedarf ist dann mit erneuerbarer Energie abzudecken.

Ich unterstütze die vorgeschlagenen Formulierungen voll und ganz. Gut finde ich insbesondere auch, dass vom Nutzungsbonus auch gemeinnützige Wohnbauträger profitieren sollen. Allerdings sollte man meiner Meinung nach  auf die Streichung des bisherigen Abs. 2 in Art. 37 im Baureglement verzichten. Gemäss diesem können heute „in Überbauungsordnungen die Errichtung eines gemeinsamen Heizwerks und die Verwendung oder der Ausschluss bestimmter Energiearten vorgeschrieben werden.“ Dies ist deshalb wichtig, weil Pelletanlagen oder Blockheizkraftwerke nur dann einigermassen abgasarm betrieben werden können, wenn es sich um Anlagen einer gewissen Grösse handelt. Am besten wäre der Aufbau von Fernwärmenetzen für die einzelnen Quartiere. Das Betreiben von Hunderten privater kleiner Pelletheizungen oder BHKWs wäre der Luftqualität in unseren Quartieren alles andere als förderlich.

Die öffentliche Mitwirkung läuft bis am 12. Juli 2013. Die Unterlagen sind online einsehbar unter: www.koeniz.ch/energie

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