Das Bundesgericht hat nach langem Zuwarten oder Beraten? nun doch noch entschieden und nicht unerwartet, den Entscheid von Regierungsrat und Verwaltungsgericht, die Abstimmung über das Motorfahrzeugsteuergesetz wegen dem äusserst knappen Entscheid und der Unmöglichkeit nachzählen zu lassen zu wiederholen lassen, bestätigt. Ich rechne damit, dass über diese Vorlage ebenfalls am 23. September 2012 abgestimmt werden wird, zusammen mit der Abstimmung über die Initiative „Faire Steuern – für Familien“ und die Revision des Gemeindegesetzes zur Förderung von Gemeindzusammenschlüsssen. Das bedeutet ein paar sehr intensive Kampagnenwochen zwischen den Sommerferien und dem Versand des Abstimmungsmaterials Anfangs September.
Und hier schom mal meine Abstimmungsempfehlung: Ja zur Ecotax-Vorlage des Grosen Rates, Nein zum sog. Volksvorschlag der Autolobby, denn:
1. Der Vorschlag der Autolobby ist ungerecht, weil der Motorfahrzeugverkehr die durch ihn verursachten Kosten schon heute nicht deckt.
2. Der Vorschlag der Autolobby ist unverantwortlich, weil die fehlenden 120 Millionen Franken zur Schliessung von Buslinien und zum Abbau bei den Schulen und im Spitalwesen führen.
Medienmitteilung des Bundesgerichtes vom 11. Mai 2011
Das Bundesgericht beurteilt die vom Regierungsrat des Kantons Bern angeordnete Wiederholung der Abstimmung über die ECOTAX-Vorlage als rechtmässig. Die vom Verwaltungsgericht angeordnete Nachzählung der Stimmen der ersten Abstimmung war nicht mehr möglich, weil verschiedene Gemeinden die Stimmzettel vernichtet hatten. Überdies erachtet es das Bundesgericht als zulässig, dass das Verwaltungsgericht auf ein Revisionsgesuch gegen seinen Nachzählungsentscheid nicht eingetreten ist. Auch die vom Grossen Rat des Kantons Bern beschlossene zeitliche Verschiebung der Inkraftsetzung des neuen Rechts wird vom Bundesgericht nicht beanstandet.
Medienmitteilung der Staatskanzlei vom 11. Mai 2012
Die Staatskanzlei des Kantons Bern hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesgericht die vier Beschwerden gegen die Wiederholung der Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern abgelehnt hat. Der Regierungsrat wird sich am kommenden Mittwoch, 16. Mai 2012, mit dem Entscheid des Bundesgerichts befassen. Anschliessend wird er über seine Entscheide informieren.
Schön wäre gewesen, wenn das Bundesgericht auch bei der Unternehmenssteuerreform zu einem Entscheid gelangt wäre, der auf eine Wiederholung hinausgelaufen wäre.
Ich weiss, die beiden Abstimmungen sind nicht vergleichbar. Dennoch geht es bei beiden darum, dass Volksentscheide unter korrekten Bedingungen zustande kommen.
Da hast Du in der Tat völlig recht!