Nachzählen bei knappen Abstimmungs- und Wahlergebnissen

(Last Updated On: Januar 27, 2012)

Die Motorfahrzeugsteuerabstimmung lässt grüssen. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat heute die Beratung zur Totalrevision des Gesetzes über die politischen Rechte abgeschlossen. Sie beantragt dem Grossen Rat, die Nachzählung von sehr knappen Wahl- und Abstimmungsergebnissen im Gesetz vorzuschreiben.

Die Kommission schlägt aber im Unterschied zur Vorlage des Regierungsrates vor, die Schwellenwerte, ab welchen ein Wahl- oder Abstimmungsergebnis als sehr knapp gilt, nicht per Verordnung festzulegen, sondern im Gesetz zu verankern, was ich ebenfalls für sinnvoll erachte, da es sich um eine politisch sehr sensible Frage handelt und der Regierungsrat bei den Majorzwahlen auch selber betroffen ist.

Bei einer Abstimmung soll eine Nachzählung durchgeführt werden, wenn die Differenz zwischen den Ja- und den Neinstimmen kleiner oder gleich 0,1 Prozent der gültigen Stimmen ist. Bei Majorzwahlen soll nachgezählt werden, wenn die Stimmendifferenz zwischen einer gewählten und einer nicht gewählten Person kleiner oder gleich 0,1 Prozent ist. Bei Nichterreichen des absoluten Mehrs muss die Differenz zwischen der Anzahl Stimmen der nicht gewählten Person und dem absoluten Mehr 0,1 Prozent oder weniger betragen. Diese Schwellenwerte sind meines Erachtens realistisch gesetzt und einen Versuch wert. Sie entsprichen ja in etwa dem Resultat bei der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer.

Die neue Regelung soll nicht für Proporzwahlen gelten. Im Gegensatz zu Majorzwahlen lassen sich sehr knappe Ergebnisse bei Proporzwahlen nicht bereits bei blosser Betrachtung der Listenergebnisse feststellen. Beim Proporz sind mehrere Rechenoperationen vorzunehmen, die je für sich knappe Resultate bei der Sitzzuteilung oder bei der Wahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten ergeben können. Was als knappes Ergebnis bei einer Proporzwahl gelten soll, lässt sich deshalb nach Meinung der Kommission  nicht mit Rechtsnormen festlegen. Ich teile die Bedenken der Kommission zwar, aber meiner Meinung nach könnte man zumindest für kommunale Wahlen, wo der Aufwand für das Nachzählen nicht so gross ist, einen oder mehrere Schwellenwert festlegen. In der Vergangenheit wurde ja gerade bei Gemeindewahlen schon mehrfach nachgezählt. Bei kantonsweiten Wahlen ist der Aufwand allerdings sehr gross und da ist es vermutlich tatsächlich sinnvoller darauf zu spekulieren, dass auch knappe Resultate von den Verlierern akzeptiert werden.

Der Grosse Rat wird das Geschäft wird in der Märzsession 2012 in erster Lesung behandeln. Die Diskussion wird sicher interessant.

 

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