Der geplante Bau eines neuen Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle in Mühleberg steht im krassen Widerspruch zu einem Volksentscheid von 1983. Damals haben der Grosse Rat und die Stimmbevölkerung entschieden, dass bei der Erweiterung des Zwischenlagers in Mühleberg 1) diese Zwischenlagerung kein Dauerzustand werden dürfe 2) ausschliesslich leicht- und mittelradioaktive Abfälle aufgenommen und 3) keine Abfälle aus anderen AKW oder der Wiederaufbereitung eingelagert werden dürfen.
Das jetzt gemäss Rahmenbewilligungsgesuch von der BKW geplante Zwischenlager sieht die Zwischenlagerung für hochradioaktive Abfälle auch aus anderen AKW und für unbestimmte Zeit vor und widerspricht damit allen Bedingungen von 1983 diametral. 1983 waren die genauen Bedingungen für eine Zwischenlagerung in der Abstimmungsbotschaft enthalten. Bei der aktuellen Stellungnahme fehlt jeglicher Hinweis auf das geplante Zwischenlager.
Die SP Kanton Bern will nun von der Regierung wissen, weshalb sich die BKW bei der Planung des neuen Zwischenlagers nicht an die Bedingungen des Volksentscheids von 1983 gehalten hat. Ebenfalls interessiert die SP, welche zusätzlichen Risiken das Zwischenlager für die Berner Bevölkerung mit sich bringt.
Roland Näf, der Präsident der SP Kanton Bern, meint zur aktuellen Entwicklung: «Wir werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, dass in Mühleberg ein neuer Atom-Müllberg entsteht, der für Jahrzehnte keiner sicheren Endlagerung zugeführt werden kann».
Die SP-JUSO-PSA-Fraktion unterstreicht ihre Eingaben heute mit einer Mittags-Aktion auf dem Waisenhausplatz in Bern. Das geplante Zwischenlager wird 12 Mal so gross wie dieser Platz!