Im Krimi „Studio Sex“ der schwedischen Autorin Lisa Marklund, den ich gerade gelesen habe, spielt das schwedische Informationsgesetz eine wichtige Nebenrolle. Zu verschiedenen Zeitpunkten im Roman erhalten die Journalisten unkompliziert und rasch Einblick in staatliche Dokumente und sei es auch nur eine Spesenrechnung, was ihnen erst ermöglicht, erfolgreich zu recherchieren.
Seit gut fünf Jahren verfügt auch die Schweiz über ein ähnliches Informationsgesetz, denn Mitte 2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung – kurz Öffentlichkeitsgesetz – in Kraft getreten. Gemäss diesem Gesetz hat jede Bürgerin oder Bürger das Recht, Einsicht in die Dokumente zu verlangen, die sich bei den Bundesbehörden befinden und die nach dem 1. Juli 2006 erstellt wurden. Das Öffentlichkeitsprinzip soll die Verwaltung transparenter machen. Im Vergleich zur im obigen Krimi beschriebenen Situation scheint die Einsichtnahme in der Schweiz aber wesentlich komplizierter zu sein als in Schweden und ist erst noch mit recht happigen Gebühren verbunden, aber wenigstens stellt der Eidg. Datenschutzbeauftrage Musterbriefe zur Verfügung. Es wundert mich deshalb nicht, dass ich beruflich noch nie mit einer entsprechenden Anfrage konfrontiert wurde.