Heute wurde die Vernehmlassung für ein neues Grossratsgesetz und eine neue Geschäftsordnung für den Grossen Rat gestartet. Ein der interessantestens Neuerungen ist meiner Meinung nach die Einführung von ständigen Kommissionen für die verschiedenen Sachbereich, welche die Aufgaben der bisherigen Spezialkommissionen für die Vorberatung der Gesetze und Berichte übernehmen sollen. Ich bin sicher, dass die fachliche Kompetenz der Ratsmitglieder damit steigen wird. Das Risiko ist allerdings, dass für die Kommissionsmitlglieder auch die zeitliche Belastung im Vergleich zu heute grösser wird, während ein – allerdings kleiner – Teil der Parlamentarier von der sehr interessanten Kommissionsarbeit ganz ausgeschlossen ist.
Medienmitteilung vom 30.3.2012
Die Kommission Parlamentsrechtsrevision hat das totalrevidierte Grossratsgesetz und die Geschäftsordnung zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Ziel der Totalrevision ist eine moderne Gesetzgebung, die einen effizienten Ratsbetrieb sicherstellt und das Kantonsparlament gegenüber Regierung und Verwaltung stärkt. In der neuen Gesetzgebung sollen die Zuständigkeiten, Aufgaben und Abläufe im Grossen Rat klarer abgefasst werden.
Das heute gültige Grossratsgesetz und die Geschäftsordnung des Grossen Rates wurden 1990 in Kraft gesetzt. Sie entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard des Parlamentsrechts. Ausgehend von zwei Motionen hat die eigens dafür eingesetzte Kommission Parlamentsrechtsrevision die Gesetzgebung komplett überarbeitet und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Kernpunkte der Vorlage sind die Anpassung der Strukturen des Grossen Rats und seiner Organe sowie die Straffung der Abläufe, eine bessere Mitwirkung des Grossen Rats in der Planung, in der Steuerung der Finanzen und in den Aussenbeziehungen, die umfassende Regelung der Oberaufsicht sowie der Informations- und Einsichtsrechte und die Stärkung des Dialogs mit dem Regierungsrat.
Die Kommission Parlamentsrechtsrevision schlägt vor, neben den drei bestehenden Aufsichtskommissionen neu fünf weitere ständige Kommissionen einzuführen. Diese können Geschäfte an einer Sitzung nach Themenbereichen gebündelt vorberaten. Das neu gebildete Büro des Grossen Rates, das an die Stelle des bisherigen Büros und der Präsidentenkonferenz tritt, soll alle Leitungs- und Koordinationsaufgaben wahrnehmen. Um den Ratsbetrieb während der Sessionen effizienter zu machen, gelten bei den Debatten je nach Geschäft neu unterschiedliche Beratungsformen und Redezeiten.
Im Geschäftsverkehr mit dem Regierungsrat werden sowohl die Einsichtsrechte der Ratsorgane als auch ihre Geheimhaltungspflicht präzisiert. Künftig soll der Grosse Rat verbindlicher auf die Finanzplanung einwirken können, indem ihm der Aufgaben- und Finanzplan zur Genehmigung unterbreitet werden muss. Mittels Motionen kann der Grosse Rat dem Regierungsrat verbindliche Aufträge zum Voranschlag sowie zum Aufgaben- und Finanzplan erteilen.
Die Parlamentsrechtsrevision ist schliesslich auch Anlass, die Entschädigung der Grossratsmitglieder zu überprüfen und auf ein Niveau zu bringen, das mit anderen kommunalen und kantonalen Parlamenten vergleichbar ist. Die Taggelder sollen gleich bleiben. Anpassungen sind hingegen bei den Pauschalen und den Spesen vorgesehen.
Einen guten und leicht verständlichen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen bietet das Dokument „Vortrag Grossratsgesetzgebung“