Auslagen für Brillen und Kontaktlinsen werden seit diesem Jahr von
der Grundversicherung der Krankenkassen nicht mehr rückvergütet. Das
ist unverständlich und – wenn es um die Vergütung von Sehhilfen für
Kinder und Jugendliche geht – gänzlich unverantwortlich!
Denn die Streichung der Beiträge wird bei finanzschwachen Familien
dazu führen, dass Kinder aus Geldgründen keine Korrekturbrillen
erhalten und ihre Sehbehinderungen unbehandelt ins Erwachsenenalter
tragen. Die Kosten, welche dadurch entstehen, sind mit den
Ersparnissen aus der gestrichenen Brillenvergütung nicht
wettzumachen. Nicht zu reden von den täglichen Nachteilen, welche
Personen mit Sehbehinderungen erleiden.
Unterzeichnen auch Sie die Petition derStiftung für Konsumentenschutz,
<http://konsumentenschutz.ch/blog/archive/2011/02/23/durchblick-erhalten.html>
, worin der Bundesrat ersucht wird, ärztlich verschriebene Brillen-
und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre durch die
Kassen wieder zu vergüten.