Raserinitiative – Werbeaktion der Stiftung Roadcross

(Last Updated On: Mai 7, 2010)

Es ist noch nicht allzu lange her, da dominierten Berichte über Autoraser die Schweizer Medien. Grund dafür waren einige schrechliche Verkehrsunglücke mit zahlreichen Todesopfern. Ich bin völlig einverstanden damit, dass gegen Raser vorgegangen werden muss. Meiner Meinung sind die gesetzlichen Grundlagen dazu aber schon heute vorhanden, es liegt lediglich an den Richtern diese auch anzuwenden (Bundesgerichtsentscheid).

Was die Stiftung Roadcross in der heute lancierten Raserinitiative verlangt, wird dagegen nicht viel zusätzlichen Nutzen bringen. Die präventive Wirkung von Gefängnisstrafen ist erwiesenermassen gering und die Schwellen für diese Strafen sind viel zu hoch angesetzt.  Die Initiative ist meiner Meinung nach sogar schädlich, da sie vom eigentlichen Problem, nämlich dem ganz alltäglichen Wahnsinn auf unseren Strassen ablenkt. Das Problem für mich als Velofahrer und Familienvater sind nicht die wenigen Raser, sondern die ganz normalen Autofahrer innerorts, welche halt auch nicht immer aufpassen und anhalten, wenn sie eigentlich müssten, die Türe öffnen ohne zurückzuschauen oder zu nahe überholen. Wenn es Roadcross ernst meinte, mit der Verkehrssicherheit, würde sie eine Initiative lancieren, welche generell Tempo 30 innerorts fordern würde. Es gäbe weniger Unfälle und die Unfallschwere wäre viel geringer. Eine solche Initiative wäre allerdings wohl chancenlos und Roadcross würde wohl zuvielen eigenen Mitgliedern auf die Zehen stehen.

Leider habe ich den Eindruck, dass es Roadcross weniger um die Verkehrssicherheit geht, als darum die eigene Organisation im Buhlen um die Mitglieder und Spender mit Hilfe der Initiative im Gespräch zu halten.

3 Kommentare

  1. Harald Jenk

    Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung schreibt, Massnahmen gegen Raser sind nur die Spitze des Eisberges. Ebenson unerlässlich sind Anstrengungen, die den Durchschnittsfahrer dazu bringen, Höchstgewschindigkeiten nicht zu überschreiten bzw. den Verhältnissen angepasst zu fahren.

    Zentrale Massnahmen zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Unfällen im Strassenverkehr sind:
     Intensivierung der stationären Geschwindigkeitskontrollen (sowohl bemannt wie automatisch, mit begleitender Kommunikationskampagne)
     Konzentration der Aktivitäten auf alle Geschwindigkeitsdelinquenten (nicht nur Raser)
     Möglichkeiten der Fahrzeugtechnik, Einführung von Intelligent Speed Adaptation (ISA)
     Bekanntheit und Anwendung der elektronischen Stabilitätskontrolle (ESP) durch Information und Kommunikationskampagnen deutlich fördern
     Fortführung der bisherigen Aktivitäten zur Steigerung der Gurtentragquoten auf allen Sitzplätzen und Strassenarten
     Obligatorium für Systeme, die die Lenkenden mit Ton und Warnlicht daran erinnern, wenn jemand im Auto nicht angegurtet ist (auch auf Rücksitzen)
     Vermehrter Einsatz der Administrativmassnahme Führerausweisentzug (auch in Kombination mit verhaltensorientierten Nachschulungskursen) in
     Ergänzung zu den Strafen
     Anwendung integrativer Konzepte, die psychologische, geschlechtsspezifische und soziale Faktoren beim Geschwindigkeitsverhalten berücksichtigen
     Wissenschaftliche Untersuchungen zu verschiedenen Themen wie Einfluss der Mitfahrenden auf junge Lenkende, Wirksamkeit der Zweiphasen-
     Fahrausbildung und Evaluation des Kaskadensystems
     Evidenzbasierte Massnahmen gegen Fahren nach Alkoholkonsum
     Sowohl in der Erstausbildung als auch in der Weiter-/Fortbildung von Verkehrsingenieuren und -planern ist die Behandlung folgender Themen in Bezug auf die Projektierung
     von Verkehrsanlagen zu intensivieren:
    – Entwurf von verkehrsorientierten Innerortsstrassen
    – Projektierung von Ausserortsstrassen
    – Grundsätze zur Signalisation von Höchstgeschwindigkeiten
     Road Safety Audits und Road Safety Inspections standardmässig einführen
     Änderung von Art. 4a der VRV sowie von Art. 22 der SSV oder Loslösung der Regelungen zu Tempo-30-Zonen von Art. 108.2 der SSV
     Förderung der Akzeptanz des bfu-Modells Tempo 50/30 bei den zuständigen Behörden und in der Bevölkerung

    (Quelle: bfu-Forschungsnews Nr. 06)

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  2. Urs

    Also einige der Argumente der Gegner der Raserinitiative wurden in einem Gespräch, das Nationalrat Philipp Müller (FDP AG) der Internetzeitung Polizeibericht.ch gab, meiner Meinung nach deutlich entkräftet. Und dies, obwohl das Gespräch offenbar von einem Gegner der Raserinitiative geführt wurde bzw. die Frage nicht gerade zurückhaltend waren:

    http://polizeibericht.ch/ger_details_32276/7_kritische_Fragen_zur_Raserinitiative_an_Nationalrat_Philipp_Mueller_%28FDP%29.html

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  3. Harald Jenk (Beitrags-Autor)

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