Revision Arbeitlosenversicherung fördert Verelendung und Lohndumping

(Last Updated On: September 10, 2010)

Die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) stellt eine eidgenössische Vorlage dar, welche die bisherige Politik des Sozialabbaus fortsetzt und brutalisiert. Sie erhöht das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung für breite Kreise der Bevölkerung, besonders auch für Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Deshalb Nein zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung. 

Ein Facharbeiter kann zur Reinigungskraft degradiert werden. Mit entsprechend niedrigem Lohn und später noch weniger Arbeitslosengeld. Die Kürzungen bei der ALV höhlen eine wichtige Versicherung aus und werden Betroffene und ihre Familien in die Sozialhilfe drängen.
Die vorgesehene Revision löst kein einziges der bestehenden Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Als mittelfristige Hauptwirkung einer Annahme der Vorlage wäre zu erwarten, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird. Tausende von ArbeitnehmerInnen werden von einem prekären in einen noch prekäreren Zustand versetzt.  

Die Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik müsste gerade das Gegenteil sein, nämlich auf die Qualität der Wiederbeschäftigung zu achten, und zukunftssichere, gut bezahlte Beschäftigung zu fördern.  

Die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes geht davon aus: Wer Mühe hat, eine Stelle zu finden, ist entweder faul, Ausländer, bildungsfern oder krank. Tatsächlich gibt es Gründe, welche mit der Qualifikation oder den Arbeitswillen der Arbeitslosen nichts zu tun haben: Zum Beispiel zu wenig praktischer Erfahrung (LehrabgängerInnen), nicht geradlinige Berufskarrieren (wenn verschiedene Berufe ausgeübt wurden), das Alter (über 45 Jahre), WiedereinsteigerInnen und alleinerziehende Frauen und Männer, Berufe mit weniger Nachfrage oder Übersättigung des Arbeitsmarkts. Sie alle sind auf eine gute Arbeitslosenversicherung angewiesen.
Die Revision ermuntert geradezu die Arbeitgeber, zu sinnen, wie sie ihr Personal loswerden, um zu den billigen Arbeitskräften zu kommen, die ihnen das RAV zutreibt, was dort „Prinzip der raschen Eingliederung“ genannt wird und dem Arbeitgeber oft auch Lohnsubventionen mit in die Kasse spült.  

Wir fordern eine Arbeitslosenversicherung, die den Verfassungsauftrag in allen Teilen ernst nimmt, wonach alle ArbeitnehmerInnen obligatorisch versichert sind, und wonach der Bund verpflichtet ist, die Massenarbeitslosigkeit zu verhüten, bzw. zu bekämpfen. 

Autor: Thomas Näf  

* Thomas Näf ist Präsident von KABBA, dem Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen und Präsident des nationalen Referendumskomitees „Nein zum Abbau der Arbeitslosenversicherung“. Der vorliegende Text ist die Ansprache, die er anlässlich der Einreichung der Unterschriften für das Referendum gegen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes am 6. Juli 2010 in Bern gehalten hat.  

(Dieser Artikel von Thomas Näf stammt aus dem Newsletter  vom 10. August 2010 des Mediendienstes Hälfte, der mediale Weiterverwendung unter Quellenangabe ausdrücklich erwünscht, was ich hiermit gerne gemacht habe.)

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