Letzte Woche haben National- und Ständerat wieder einmal versagt, und das nationale Hundegesetz beerdigt. Schlecht ist dieser Entscheid vor allem für den Kanton Bern, wo wir uns im Grossrat vor Jahren mit dem Hinweis auf eine nationale Regelung davon abhalten liessen, das Problem der Kampfhunde kantonal zu regeln. Glücklicherweise hat die Berner Volkswirtschaftdirektion aber auch so gehandelt. Seit drei Jahren werden aufgrund der verschärften Tierschutzverordnung vom Veterinärdienst Einzelfallprüfungen durchgeführt. Der Veterinärdienst verfüge in den geprüften Fällen auch Massnahmen von Leinenzwang bis zum Einschläfern von Hunden. Zudem will Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher bis Anfang 2011 darüber entscheiden, ob es nun ein kantonales Hundegesetz braucht.
Jedes Jahr werden im Kanton Bern etwa 800 Hundebisse gemeldet. Auch ich habe diese leidvolle Erfahrung schon gemacht und bin froh, dass ich meine rechte Hand noch benutzen kann. 800 Bisse pro Jahr sind einfach zuviel. Zumindest wenn man den Medienberichten der vergangenen Jahre traut, so sind bei den tödlichen Fällen fast immer Kampfhunde beteiligt. Da der Veterinärdienst erst zum Zug kommt, wenn schon ein Unglück oder Unfall geschehen ist, erscheint mir die bisherige Lösung deshalb ungenügend zu sein. Es darf nicht sein, dass wieder ein Kind von Hunden zerfleischt wird. Aber statt ich nun über die Festtage einen Vorstoss schreibe, werde ich zuerst die versprochene Analyse von Andreas Rickenbacher abwarten. Das Ziel muss sein, dass die Anzahl der Bissverletzungen gesenkt wird und dass tödliche Verletzungen völlig verhindert werden. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, ist mir eigentlich egal, der heutige Zustand ist für mich aber nicht akzeptierbar.
Artikel im Bund vom 8.12.2010: Kommt nun ein kantonales Hundegesetz