Nicht unerwartet lehnt der Bunderat die Volksinitiatve zum Schutz vor Waffengewalt ab. Für ihn zählen die Interessen der Schützenvereine und der Waffenhändler offensichtlich mehr, als der Schutz von Frauen und Kindern vor Amok laufenden Ehemännern und Vätern. Besonders kurios mutet das Argument an, dass, würde den Armeeangehörigen keine persönliche Waffe mehr abgegeben, bei jeder Dienstleistung die Waffe neu auf den Schützen eingestellt werden müsste, womit ein zusätzlicher Mehraufwand für Ausbildung und Einschiessen verbunden wäre. Uiuiui! Was haben wir als Soldaten, doch das richtige Einstellen der Waffe immer wieder geübt, und nun bescheinigt uns der Bundesrat, dass das vergebliche Liebesmüh war und die Schweizer Soldaten nicht fähig sind, die Waffe rasch selber einstellen zu können. Waffen gehören ins Zeughaus, nicht in die Besenkammer!
Herr Jenk, haben Sie schon einmal versucht jemanden mit einer ungeladenen Armeewaffe zu erschiessen? Armeeangehörige dürfen nur noch die Waffe, nicht aber die Munition, mit nachhause nehmen. Machen Sie uns doch nichts vor! Wer die Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 kennt, der weiss dass man mit Armeewaffen im Zeughaus kein bisschen mehr Sicherheit gewinnt.
2009 wurden 236 Tötungsdelikte verübt. 51 Tötungsdelikte wurde vollendet bei den restlichen 185 blieb es bei der versuchten Tötung. Von den 236 Tötungsdelikten wurden 55 (23%) mit einer Schusswaffe, 107 (45%) mit einer Schneid- oder Stichwaffe, 3 (1%) mit einer Schlag- oder Hiebwaffe, 38 (16%) mit körperlicher Gewalt und 24 (10%) mit einem anderen Tatmittel verübt, bei 9 (4%) liegt keine Angabe vor. Die Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten liegt bei 88.1%.
Bei der schweren Körperverletzung wurden 11 (2%) Schusswaffen, 87 (17%) Schneid- oder Stichwaffen, 33 (6%) Schlag- oder Hiebwaffen und 74 (14%) andere Tatmittel eingesetzt. Bei 19 (4%) Vorfällen liegen keine Angaben vor.
Sowohl bei den Tötungsdelikten als auch bei den schweren Körperverletzungen wurden Schneid- oder Stichwaffen am meisten eingesetzt. Das ist aufgrund der leichten Verfügbarkeit solcher Waffen nicht sonderlich erstaunlich. Praktisch jeder Haushalt verfügt in seiner Küche über ein grosses Arsenal an Schneid- und Stichwaffen.
Von den 242 Personen, die eines Tötungsdelikts beschuldigt wurden waren 143 (59.1%) Personen Ausländer.
Fazit: Die meisten Tötungsdelikte werden mit Schnei- oder Stichwaffen verübt und die meisten Täter sind Ausländer. Und nicht etwa der Schweizer Familienpapi wie dies das Plakat von Annabelle weismachen will.
Das Problem ist, dass die Initiative namens Schutz vor Waffengewalt niemals ihre eigenen Ansprüche erfüllen kann, nämlich effektiv vor Waffengewalt zu schützen:
http://www.schutzvorwaffengewalt.ch/?p=117